(openPR) Bausachverständige begleiten Immobilienkäufer bis zum Notartermin
Auf dem Immobilienmarkt werden derzeit viele ältere Objekte angeboten. Diese gebrauchten Häuser sind oft günstiger als Neubauten, dafür sind sie jedoch oft einige Jahrzehnte alt und besitzen die üblichen Schwachstellen ihrer Baujahre. Käufer müssen sich vor dem Kauf erkundigen, ob sie die Sanierungsmaßnahmen zahlen möchten, die beim Kauf eines solchen Objekts entstehen. Ein objektiver Gutachter kann dem Käufer bei seiner Entscheidung helfen.
Der Immobilienkauf stellt eine große Investition dar, wenn nicht gar die größte im Leben. Gerade hier können Laien aufgrund ihrer Unerfahrenheit benachteiligt sein, da sie den Markt nicht kennen und nicht mit den Informationen von Makler und Verkäufer umzugehen wissen. Die über 30 Bausachverständigen aus dem deutschlandweiten Gutachter-Netzwerk „der Hausinspektor“ helfen Immobilienkäufern bei der Entscheidungsfindung und beraten sie während des gesamten Kaufprozesses.
Der Gutachter begeht das Objekt, gibt den Interessenten Informationen über den aktuellen Zustand sowie über Mängel und Kosten. Weiter ermittelt er den Wert der Immobilie und klärt den Käufer in Spe über die Angemessenheit des Kaufpreises auf. Besteht nach der Begehung noch Kaufinteresse, unterstützt der Gutachter den Käufer auch bei den Preisverhandlungen. Hier kann der Bausachverständige mit den bei der Begutachtung gesammelten Argumenten punkten und den Makler oder den Verkäufer überzeugen, so dass häufig einen Preisnachlass erzielen. Da viele Objekte von vornherein zu einem höheren Preis angeboten werden, gibt es oft Spielraum zum Verhandeln. Anschließend begleitet der Gutachter den Käufer bis zum Notartermin und steht dem Käufer während des gesamten Kaufprozesses als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Bei der Leistung von „der Hausinspektor“ handelt es sich um ein Komplettpaket. Das Grundhonorar von 300 bis 350 Euro zzgl. MwSt. beinhaltet Leistungen, wie die Begehung, die Unterstützung bei den Preisverhandlungen und die Begleitung bis zum Notartermin. Wenn der Gutachter den Kaufpreis herunterhandeln kann, wird ein Erfolgshonorar von 20 bis 30 Prozent zzgl. MwSt. auf die Differenz gezahlt. Das Grundhonorar verrechnet sich dann damit. Es wird also entweder das Grundhonorar oder das Erfolgshonorar fällig. Während der Verkäufer mit dem Makler einen Vertreter für seine Interessen an der Seite hat, betreut der Hausinspektor Käufer beim Erwerb der gewünschten Immobilie von der Begutachtung bis zur Unterschrift beim Notarvertrag.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.der-hausinspektor.de oder rufen Sie unverbindlich unter 0800-9966332 an.