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Die DGTelemed zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

11.11.201419:18 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Die DGTelemed zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

(openPR) Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin begrüßt den Referentenentwurf des GKV -Versorgungsstärkungsgesetz vom 21.10.2014 ausdrücklich. Die Gesellschaft sieht ein hohes Potential für die Weiterentwicklung telemedizinischer Versorgungskonzepte im Rahmen des neuen Innovationsfonds sowie Bedarf an Weiterentwicklung der Evaluationsmethodik für telemedizinische Versorgungskonzepte.



11.11.2014, Berlin. Wichtiges Thema im Entwurf des GKV-VSG ist die Einrichtung eines Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Dieser Fond ist mit jährlich 300 Mill. € ausgestattet, die hälftig durch den Gesundheitsfond und die GKV aufgebracht werden sollen. 75% dieser Gelder werden für “neue Versorgungsformen [verwendet, DNVF], die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und hinreichendes Potential aufweisen, in die Regelversorgung überführt zu werden. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die einen sektorenübergreifenden Ansatz enthalten und auf eine Verbesserung der Versorgung oder eine Steigerung der Versorgungseffizienz ausgerichtet sind.
25% (also 75 Mill. € jährlich) werden für die Förderung der Versorgungsforschung durch den GBA bereitgestellt, zum “Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung”. Als Antragssteller sind hier zusätzlich universitäre und nicht-universitäre Forschungseinrichtungen berücksichtigt.
Zur Verteilung der Gelder wird ein Innovationsausschuss eingerichtet, der analog dem
GBA -Vorstand (§91 Abs. 2) plus drei BMG-Vertretern besetzt wird.
Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin sieht ein hohes Potential für die Weiterentwicklung telemedizinischer Versorgungskonzepte im Rahmen des neuen Innovationsfonds. Die Gesellschaft plädiert deswegen ausdrücklich für die Aufnahme telemedizinischer Lösungen in den Katalog der „neuen Versorgungsformen“ zu Erreichung einer Förderfähigkeit. Weiter sieht die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin einen hohen Bedarf an Weiterentwicklung der Evaluationsmethodik für telemedizinische Versorgungskonzepte. Durch die große Nähe an der realen Versorgung sind „klassische“ epidemiologische Methoden nicht immer möglich. Außerdem ist eine evidenzbasierte Evaluation telemedizinischer Anwendungen dort nicht erforderlich, wo evidenzbasierte medizinische Anwendungen lediglich telemedizinisch unterstützt werden, ohne dass sich dadurch die zugrunde liegende medizinische Anwendung ändert. Im Rahmen der Möglichkeiten des Innovationsfonds können geeignete Evaluationsmethoden gezielt weiter entwickelt und implementiert werden. Insbesondere in dünnbesiedelten Regionen besteht die Notwendigkeit zur Entwicklung und Implementierung von vernetzten, regionalen Versorgungsmodellen. Telemedizinische Funktionalitäten, eingebettet in regionalen Versorgungskonzepten, können bestimmte Aufgaben in der Versorgung sinnvoll unterstützen und optimieren. Telemedizin ist die Erbringung medizinischer Leistungen in Überwindung räumlicher Entfernungen durch Zuhilfenahme moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Interaktion in der telemedizinischen Patientenversorgung kann dabei zwischen Leistungserbringern (z.B. Ärzte, Pflege, Physiotherapeuten, MFAs, Logopädie, Rettungsassistenten) stattfinden und/oder direkt zwischen Leistungserbringern und Patienten.
Bei der telemedizinischen Übertragung von Daten können beispielsweise Vitalparameter oder Bilddateien übertragen werden. Weitere telemedizinische Konzepte nutzen die Kommunikation mit Leistungserbringern oder Patienten per Videokonferenz oder Telefon zur Unterstützung der Diagnostik oder Therapie. In einigen Indikationsbereichen, z. B. Schlaganfall oder Herzinsuffizienz, und medizinischen Fachbereichen, z.B. Radiologie, gibt es bereits Evidenz für die Wirksamkeit telemedizinischer Leistungen. In der regionalen Versorgung gibt es einen hohen Bedarf an innovativen Konzepten für weitere Patientengruppen und medizinische Fachbereiche. Bei der Entwicklung und Implementierung neuer Konzepte ist eine methodisch gut durchgeführte Evaluation mit
a priori definierten Endpunkten von großer Bedeutung, insbesondere als Basis für eine Translation in die Routineversorgung. Die Translation in der Regelversorgung ist aktuell aus verschiedenen Gründen besonders schwierig. Beispiele sind die in der Regel sektorübergreifende Ausrichtung der telemedizinischen Versorgungskonzepte oder auch die Frage, ob es sich um komplett neue Leistungen handelt oder um bereits bestehende Leistungen, die unter anderen Konditionen erbracht werden.

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