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Oldtimer als Firmenwagen - Und das funktioniert?

11.11.201418:32 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Oldtimer als Firmenwagen - Und das funktioniert?
Seminarbeitrag von Edgar Künsting: Oldtimer als Firmenwagen – Wie funktioniert das?
Seminarbeitrag von Edgar Künsting: Oldtimer als Firmenwagen – Wie funktioniert das?

(openPR) Eine schicke Uhr, ein teurer Füller aber vor allem ein Oldtimer sind Statussymbole, die man nicht nur im privaten Bereich nutzen möchte. Speziell das originelle Auto kann dabei zu einer relativ kostengünstigen Angelegenheit werden. Herbstliche Abendveranstaltung in den Räumen der Künsting AG, Detmolderstraße in Paderborn zum Thema: „Oldtimer als Firmenwagen – Steuerliche Attraktivität?“ Unternehmer Edgar Künsting, Vorstand der Künsting AG veranstaltet regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen.



Damit träft einen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit sowie regen Diskussionsaustausch bei. Die Künsting AG wurde aktuell zum „vorbildlichem Finanzbetrieb“ ( http://goo.gl/CKryFA ) ausgezeichnet. In Frankfurt konnten erstmals 13 Finanzvertriebsorganisationen für ihren vorbildlich agierenden Vertrieb ausgezeichnet werden. Dabei wurden sechs verschiedenen Bewertungsdimensionen geprüft: strategische Kompetenz, Führungskompetenz, fachliche und soziale Kompetenz, normatives Handeln und Ethik. „Diese Auszeichnung ist eine starke Motivation und zeigt, dass die Finanzdienstleiter der Künsting AG auf dem richtigen Weg sind. Unabdingbare Voraussetzungen sind Glaubwürdigkeit, Transparenz, Ehrlichkeit und Fairness im Handeln und Denken eines Finanzvertriebes“, so Edgar Künsting freudig über die Auszeichnung.

Der Oldtimer als Sympathie- und Werbeträger, gewusst wie…

Dazu ein kleiner Exkurs in das Steuer-Einmaleins: Wer seinen künftigen Dienstwagen bei einem Händler kauft, kann die anfallende Mehrwertsteuer, sofern es sich nicht nur um eine Differenzbesteuerung handelt, sofort als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Für die Abschreibung (AfA) gilt der Anschaffungspreis. Die Bemessungsgrundlage der 1-Prozent-Regelung für die Privatnutzung ist der ehemalige Listenpreis des Fahrzeugs. Und jetzt wird es spannend… Als Beispiel eignet sich der traumhafte Mercedes 300 SL Flügeltürer. Beim Kauf eines solchen Fahrzeugs in gutem Zustand liegt der Preis zwischen 150.000 und 700.000 Euro. Der Neupreis lag aber Ende der 50-er Jahre unter 30.000 DM - gut für die 1-Prozent-Regelung!

Prüfe wer sich ewig bindet – Oldtimer nicht durch rosa-rote Brille betrachten!

Einige Punkte sollten jedoch nicht außer Acht gelassen werden, gibt Edgar Künsting zu bedenken: „Neben einem technischen Berater sollte man auch einen juristischen Spezialisten zurate ziehen, wenn es Probleme gibt, um auf Nummer sicher zu gehen.“
Der Preis sollte dem Wert angemessen sein und ggf. durch ein Gutachten untermauert werden.

Das Fahrzeug sollte unbedingt auch im bedeutsamen Umfang geschäftlich genutzt werden. 250 km reichen jährlich dafür nicht aus. Ein Fahrtenbuch ist an dieser Stelle ratsam.

Auch eine werbliche Beschriftung wird vom Finanzamt anerkannt.

Die Betriebskosten sollten im Rahmen bleiben. Restaurierungen können sowohl als laufende Kosten oder mit der Abschreibung verrechnet werden.

Leasing von Oldtimern?

Bei teuren Fahrzeugen kann auch Leasing interessant sein. Dazu sollte man sich aber an einen Leasinggeber wenden.
Wenn der Finanzbeamte oder die -beamtin Probleme macht, könnte der Hinweis auf einen Aufsatz in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR 2012, Seite 1119, Heft 23) erhellend wirken.

Fazit von Edgar Künsting: Besonders alte Sachen haben neben Charme noch mehr zu bieten

„Also auch im beruflichen Alltag kann man Spaß am Fahren haben. Steuerlich sehr interessant, hier trifft Leidenschaft das Nutzwert. Ein paar neidische Blicke sind hier garantiert.“

Eine rege Diskussion über Oldtimer-Leidenschaft mit alten Geschichten schloss sich der erfolgreichen Veranstaltung der Künsting AG an.


V.i.S.d.P.:

Edgar Künsting
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