(openPR) Mindestlohn 2015 - Nichts tun wird teuer
ETL-Gruppe und Deutscher Franchise Verband (DFV) informieren Franchise-Geber beim „Round Table der Franchise-Systeme“ in Köln
Essen/Berlin, 3. November 2014. Am 1. Januar 2015 tritt das neue Mindestlohngesetz in Kraft. Für viele Franchise-Geber ergeben sich rechtliche und steuerliche Fragen. Gemeinsam mit dem Deutschen Franchise Verband (DFV) veranstaltet die ETL-Gruppe am 2. Dezember 2014 in Köln mit den Unternehmensbereichen ETL Franchise und ETL Rechtsanwälte eine Informations-veranstaltung speziell für Franchise-Geber aller Branchen.
Lange wurde darum gerungen, am 1. Januar 2015 tritt es in Kraft – das Mindestlohngesetz. In Deutschland gibt es damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitestgehend branchenunabhängigen Mindestlohn. Grundsätzlich haben dann alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Viele Betriebe sind verunsichert und haben Fragen, beispielsweise welche Schritte unternommen werden müssen. Wie sieht es mit Aushilfen oder freien Mitarbeitern aus? Oder mit Bereitschaftsdiensten?
Arbeitgeber müssen das Thema Mindestlohn aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher sowie aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht im Auge behalten. „Im Zweifelsfall steht das gesamte Gehaltsgefüge auf dem Prüfstand und bei Pflichtverletzungen drohen hohe Bußgelder“, so Dr. Uwe Schlegel, Fachanwalt und Geschäftsführer innerhalb der ETL-Gruppe. Die Rechts- und Steuer-Experten aus dem Unternehmensbereich ETL Franchise informieren speziell Franchise-Geber rund um alle notwendigen Schritte sowie den sicheren Umgang mit dem Mindestlohngesetz.
Anmeldung kostenfrei
Veranstaltung: „Round Table der Franchise-Systeme“,
2. Dezember 2014, 10:30 bis 15:00 Uhr, DELTAX, Rösrather Straße 759, 51107 Köln,
Online-Anmeldung unter: www.etl-franchise.de/veranstaltungen













