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Markenanmeldung im Ausland, 27. Februar 2015, München

27.10.201419:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Markenanmeldung im Ausland, 27. Februar 2015, München

(openPR) Soll eine Marke im Ausland geschützt werden, dann stehen hierfür unterschiedliche Schutzssysteme zur Verfügung. Als so genannte „Gemeinschaftsmarke“ kann eine Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante in Spanien angemeldet werden und genießt dann Schutz in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Außerhalb Europas kann eine Marke als so genannten „IR-Marke“ geschützt werden (wobei „IR“ für „Internationale Registrierung“ steht). Dieser Schutz beruht auf dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen und gilt in allen Mitgliedsländern dieser Abkommen. Hierzu wird für die Marke ein Antrag auf internationale Registrierung gestellt, der beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingereicht wird und von ihm an die WIPO, die Weltorganisation für Geistiges Eigentum in Genf weitergeleitet wird. Die WIPO trägt die Marke nach einer Prüfung des Antrags in das internationale Register ein, und die Marke genießt dann Schutz in all denjenigen Mitgliedsländern, die den Schutz auf der Grundlage ihrer nationalen Gesetze ausdrücklich verweigern.



Beide Schutzsysteme – die Gemeinschaftsmarke und die IR-Marke – versagen, wenn ein Land außerhalb der EU, in dem die Marke geschützt werden soll, kein Mitglied im „Madrider System“ ist, also z.B. in China, den USA und Kanada, GUS, auf der Arabischen Halbinsel und in angrenzenden Staaten sowie in afrikanischen Staaten. In einem solchen Fall bleibt nichts anderes übrig, als die Marke direkt in dem Land anzumelden, in dem sie geschützt werden soll. Es liegt auf der Hand, dass bei einer solchen direkten Anmeldung nicht nur sprachliche Schwierigkeiten auftreten, denn es müssen dann die jeweiligen landestypischen Anmeldeverfahren eingehalten werden, es sind bestimmte Zahlungen zu leisten, teilweise muss für solche Anmeldungen ein Vertreter (in der Regel ein Anwalt) im jeweiligen Land beauftragt werden, der das Anmeldeverfahren „vor Ort“ betreut.

Das Seminar „Markenanmeldung im Ausland“ am 27. Februar 2015 in München informiert umfassend über die Rechts- und Praxisfragen, die bei einer direkten Anmeldung von Marken im Ausland beachtet werden müssen. Die Referentin verfügt hierzu über mehr als 20-jährige Berufserfahrung und vermittelt den Teilnehmern wertvolle Einblicke, mit welchen Besonderheiten und Herausforderungen bei Auslandsanmeldungen zu rechnen
ist. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, im Vorfeld des Seminars Länder und Regionen
mitzuteilen, für die sie sich besonders interessieren, und hierzu Fragen zu stellen. Das
Seminar ist auf Diskussion und intensiven Erfahrungsaustausch zwischen der Referentin
und den Teilnehmern angelegt.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/15-02-ga303/markenanmeldung-im-ausland

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