(openPR) 22.05.2003 - Auf der heutigen Hauptversammlung haben die Anteilseigner der MAN Roland Druckmaschinen AG dem von der Hauptaktionärin MAN Aktiengesellschaft geplanten und bereits im Februar angekündigten Ausschluss der Minderheitsaktionäre zugestimmt. Die Barabfindung für die Übertragung der Aktien wurde auf 31,79 EUR je Stückaktie festgesetzt. Sie entspricht damit dem durchschnittlichen Aktienkurs in den drei Monaten vor der Ankündigung des Squeeze-out am 5. Februar 2003. Einzelne Aktionärsvertreter haben auf der Hauptversammlung angekündigt, dass sie die Angemessenheit der Abfindung in einem Spruchstellenverfahren überprüfen lassen wollen.
Das Squeeze-out-Verfahren erlaubt es Mehrheitsaktionären, die Anteile der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung zu übernehmen. Voraussetzung ist nach §§ 327a ff Aktiengesetz, dass der Mehrheitsaktionär mindestens 95% der Aktien hält. Die Aktien von MAN Roland lagen zuletzt zu 98,6% bei der MAN Aktiengesellschaft, 1,4% (174.640 Stück) waren in Streubesitz. Nach Abschluss des Squeeze-out-Verfahrens wird die MAN AG über 100% der Aktien von MAN Roland verfügen.
Die MAN Gruppe ist eines der führenden Maschinen- und Fahrzeugbauunternehmen in Europa mit jährlich rund 16 Mrd € Umsatz. Als weltweiter Anbieter von Produkten, Systemen und Dienstleistungen der Investitionsgüterindustrie ist MAN mit rd. 75.000 Mitarbeitern in den Kernbereichen Nutzfahrzeuge, Industrielle Dienstleistungen, Druckmaschinen, Dieselmotoren und einigen Spezialgebieten des Maschinen- und Anlagenbaus aktiv. Die MAN Gruppe hält großenteils führende Marktpositionen. Die MAN Aktiengesellschaft, München, ist Mitglied des Deutschen Aktienindex DAX der 30 führenden deutschen Aktiengesellschaften.
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