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Selfmade Capital Holding GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Bild: Selfmade Capital Holding GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Rechtsanwalt André Krajewski.
Rechtsanwalt André Krajewski.

(openPR) Über die Selfmade Capital Holding GmbH ist am Amtsgericht München am 9. Oktober offenbar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 1507 IN 2926/14). Das berichtet „Fonds professionell“ online. Darüber hinaus soll es auch Insolvenzanträge für weitere Gesellschaften aus dem Firmenimperium von Malte Hartwieg geben. Zu diesem Imperium zählen u.a. die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest (NCI) und Panthera. Zudem war Hartwieg bis zu dem Verkauf vor einigen Wochen auch noch der Besitzer der Plattform dima24. Über dima24 wurden u.a. auch die Fonds der genannten Emissionshäuser vertrieben.



„Die Anleger müssen nun das Schlimmste befürchten. Der Insolvenzantrag für die Selfmade Capital Holding ist möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs. Die Folge können massive finanzielle Verluste für die Anleger sein“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP.

Besonders die Anleger der Selfmade Capital Emirates-Fonds und einiger New Capital Invest NCI-Fonds müssen diese Verluste schon seit Wochen und Monaten befürchten. Denn ihre Gelder sollen in dubiosen Kanälen versickert sein. Hartwieg hatte zwar Nachforschungen angekündigt und ein Detektivbüro beauftragt. Doch die sind jetzt wohl eingestellt worden. „Bemerkenswert ist die Begründung dafür. Denn Hartwieg schiebt den schwarzen Peter offensichtlich den Anlegern und der Staatsanwaltschaft zu. Denn im Zuge der Ermittlungen ist es auch zu Pfändungen gekommen. Dadurch sei nun kein Geld mehr für die Nachforschungen da und auch die Insolvenzen seien wohl eine Folge davon“, so Rechtsanwalt Krajewski.

Die Lage rund um die Fonds aus den Emissionshäusern von Malte Hartwieg spitzt sich immer weiter zu. Daher empfiehlt Rechtsanwalt Krajewski den betroffenen Anlegern jetzt schnell zu handeln: „Es sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese können sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus falschen Angaben in den Emissionsprospekten resultieren. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, können auch deliktische Regressansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden.“

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/dima24-de-nci-capital/

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24:

Rechtsanwalt André Krajewski,
Telefon: 0421 3016790, E-Mail

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