(openPR) Klare Vereinbarungen über die Mittelverwendung treffen
23. Mai 2003: Anlässlich der Debatte im Haushaltsausschuss zur Entschuldungspolitik von Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul erklären der entwicklungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Christian Ruck MdB, und der Berichterstatter für die Entwicklungs-finanzierung, Peter Weiß MdB:
Es ist richtig und unbedingt erforderlich, den besonders hoch verschuldeten armen Entwicklungsländern finanziell wieder auf die Beine zu helfen. Einen Schuldenerlass darf es aber nur zu klaren Bedingungen geben. Er muss zu allererst der Armutsbekämpfung dienen. Die Bundesregierung hat bisher bereits bilaterale Kredite im Gesamtumfang von 5 Milliarden Euro erlassen. Sie hat dabei zumindest teilweise die Pflicht verletzt sicherzustellen, dass dieses Geld von den Entwicklungsländern nicht einfach in den allgemeinen Staatshaushalt eingeplant werden kann, um dort Löcher zu stopfen und so sogar die Misswirtschaft mancher Regierung noch zu finanzieren.
Denn die Entwicklungsministerin hat dem hoch verschuldeten Bolivien jüngst fast 300 Millionen Euro ohne jede Zweckbestimmung erlassen. Statt für dringend notwendige Projekte zur Armutsbekämpfung konnte die bolivianische Regierung das Geld deshalb zur Deckung eines allgemeinen Budgetdefizits verwenden. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, bei künftigen Schuldenerlässen klare Vereinbarungen über die Mittelverwendung zu treffen, die zumindest den Festlegungen bei multilateralen Schuldenerlässen im Rahmen der HIPC-Initiative entsprechen.
Autor(en): Dr. Christian Ruck, Peter Weiß






