(openPR) Anzeigepflicht bei doppelter Staatsangehörigkeit oder dauerhaftem Aufenthalt im Ausland
Am 7. August 2014 ist in Russland ein Gesetz in Kraft getreten, welches insbesondere Änderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt hat. Kern der Gesetzesänderung ist eine Anzeigepflicht für russische Staatsangehörige, die eine doppelte Staatsangehörigkeit bzw. ein dauerhaftes oder langfristiges Aufenthaltsrecht im Ausland haben. Diese müssen innerhalb von 60 Tagen ab Rechtserwerb eine entsprechende Anzeige am Aufenthaltsort in Russland an die zuständige Behörde abgeben.
Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen haben. Als Strafmaß kann z.B. eine Strafe bis zu 200.000 Rubel (ca. 4.500 EUR) erkannt werden.
Bis zum 7. Oktober 2014 müssen alle Betroffenen, einschließlich minderjähriger Kinder, erstmalig entsprechende Anzeigen abgegeben haben. Die Änderungen werden kontrovers diskutiert, insbesondere im Hinblick auf Auswanderer aus Russland, die zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland erworben, zugleich jedoch die russische Staatsangehörigkeit beibehalten haben. Diese Personen sind oft nicht nur in Deutschland, sondern auch in Russland am früheren Wohnort weiterhin angemeldet. Viele sind beruflich oder privat über längere Zeit sowohl in Deutschland als auch in Russland unterwegs. Ob dieser Personenkreis der Anzeigepflicht unterliegt ist umstritten.
Der Hintergrund der Unsicherheit ist, dass im Gesetz eine Ausnahme von der Anzeigepflicht geregelt ist, die jedoch nicht eindeutige Begriffe verwendet. So sind von der Anzeigepflicht russische Staatsangehörige befreit, die im Ausland stetig wohnhaft sind. Das Gesetz enthält jedoch keine Regelung dazu, was "stetig wohnhaft" bedeutet.
Um mögliche Schwierigkeiten in Russland zu vermeiden, ist es daher für in Deutschland lebende russische Staatsangehörige ratsam, bis zum 7. Oktober 2014 die Rechtslage zu klären und evtl. die erforderlichen Anmeldungen bzw. Anzeigen vorzunehmen.
Gern unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Rechtslage.











