Richtssatzsammlung für das Jahr 2013 veröffentlicht
(openPR) Von der Finanzverwaltung wurden kürzlich die Richtsätze für das Jahr 2013 veröffentlicht. Die Richtsätze selbst stehen zum kostenfreien Download auf der Homepage steuerberaterin-muenchen.com/news.html zur Verfügung.
Neben dem Download der Richtsatzsammlung ist auf der Homepage auch ein einführender bzw. begleitender Aufsatz eingestellt, welcher die Bedeutung der Richtsatzsammlung verdeutlicht.
Bei den Richtsätzen handelt es sich um Erfahrungswerte der Finanzverwaltung, die aus einer Vielzahl vergleichbaren Unternehmen - nach Branchen geordnet - erhoben und ausgewertet wurden. Die Richtsätze stellen - ausgehend vom Umsatz eines konkreten Unternehmens - den normalerweise zu erwartenden Gewinn bzw. die steuerliche Bemessungsgrundlage dar. Es handelt sich dabei um Bandbreiten, die nach den Umständen des Einzelfalls abweichen können. Die Richtsätze werden einerseits im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung zur Plausibilisierung von Besteuerungsgrundlagen herangezogen, andererseits aber auch zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen i.S.d. § 162 Abgabenordnung
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Tatjana Albert
Steuerberaterin
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Als Steuerberaterin verfüge ich über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Steuerberatung. In meiner Kanzlei in München, Schwanthalerhöhe betreue ich sowohl Privatpersonen bei ihrer Einkommensteuererklärung als auch gewerbliche Unternehmen diverser Branchen und Rechtsformen sowie Personen mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit in sämtlichen Fragen des Steuerrechts.
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