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Lebensversicherung widerrufen und Geld sparen

Bild: Lebensversicherung widerrufen und Geld sparen
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Es gibt viele gute Gründe eine Lebensversicherung abzuschließen. Es gibt aber auch viele gute Gründe, sie vorzeitig zu kündigen. Der Haken: Durch den niedrigen Rückkaufswert wird dadurch meistens viel Geld verloren. Eine Alternative kann der Widerruf sein.

„Bei einem erfolgreichen Widerruf wird die Lebensversicherung rückabgewickelt, d.h. der Versicherungsnehmer bekommt seine bisher gezahlten Beiträge abzüglich einer gewissen Summe für den gewährten Versicherungsschutz zurück. Das kann in vielen Fällen die wesentlich lohnendere Variante sein“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Chancen für den erfolgreichen Widerruf einer Lebensversicherung sind durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2014 deutlich gestiegen. Der BGH erklärte die Klausel, dass ein Widerruf spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie nicht mehr möglich sei, für unwirksam. Eine Lebensversicherung könne dann widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. „Also auch noch Jahre später. Denn ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt“, erklärt Cäsar-Preller.

Interessant könnte der Widerruf auch für Versicherungsnehmer werden, die bislang gar nicht daran gedacht haben. Denn durch das kürzlich verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) kommen auch auf Altkunden Einschnitte zu. Die Versicherer können künftig die Ausschüttung der Bewertungsreserven flexibel gestalten oder sogar ganz streichen. „Das kann den Versicherungsnehmern einen dicken Strich durch ihre Finanzplanung machen, so dass sich der Widerruf durchaus lohnen kann“, so Cäsar-Preller.

Allerdings müsse immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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