(openPR) Das Unternehmen FEKUNDA hat sich auf den Kosmetikbereich spezialisiert. Neben den regulativen Anforderungen wie Notifizierung, Sicherheitsbewertung, Beurteilung von Werbeaussagen, Gefahrstoffrecht und Gefahrguttransport ist die Entwicklung von kosmetischen Produkten ein Kerngebiet.
Nachdem die Kosmetikserie Dr. Schuberts PUROMARIN inzwischen erfolgreich im Markt eingeführt ist, warten bereits weitere Kunden darauf, ihre Produkte zu bekommen. In Zusammenarbeit mit der MicroCos GmbH, Garching bei München, können auch Klein- und Kleinstserien produziert werden. FEKUNDA entwickelt nicht nur reinigende Kosmetik, wie im Falle Dr. Schuberts PUROMARIN, sondern auch pflegende Produkte für die Haut oder Naturkosmetik gemäß den Wünschen seiner Kunden. FEKUNDA übernimmt darüber hinaus Aufgabenstellungen zur Nachverfolgbarkeit von Produkten oder Produktionslogistik. In beiden Bereichen liegen langjährige Erfahrungen zugrunde.
FEKUNDA erhält immer wieder Anfragen zur Notifizierung. Die Notifizierung wird durch die Kosmetik-Verordnung verlangt. Insbesondere Importeure sind darauf angewiesen, dass ihre Produkte notifiziert werden. Um die Notifizierung durchzuführen müssen die Rezeptur und alle Sicherheitsdatenblätter vorgelegt werden. Ohne Notifizierung und Sicherheitsbewertung ist ein Kosmetikprodukt nicht verkehrsfähig und darf nicht verkauft werden.













