(openPR) Am 11.07.2013 wurden die nationalen Kosmetikverordnungen in der Europäischen Union durch die EU-KosmetikV (EG) Nr. 1223/2009 vom 30. November 2009 abgelöst. In Artikel 13 ist die Notifizierung beschrieben. Notifizierung bedeutet, dass alle Kosmetika in der EU einheitlich beschrieben werden müssen. Ohne die Notifizierung ist ein Verkauf in der EU ab dem oben genannten Datum verboten. Bei vielen kleinen, Kleinstunternehmen und Händlern, die Kosmetika ausserhalb der EU importieren, besteht noch dringender Handlungsbedarf, damit sie weiterhin verkaufen dürfen.
FEKUNDA bietet den Service, die Notifizierungen durchzuführen. Eine Preisliste kann bei FEKUNDA angefordert werden.






















