(openPR) Am 1.9.2014 beginnen tausende von Schulabgängern ihre Ausbildung. Damit sind gravierende Änderungen im Bezug auf die Absicherungen und Ansprüche verbunden. Anjo Scheel erklärt die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen rund um die Mitversicherung (oder auch nicht) bei den Eltern, Ansprüche bei Berufsunfähigkeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung, staatliche Förderungen bei „Riester“-Verträgen, vermögenswirksamen Leistungen und Wohnungsbauprämie.
Kinder sind in der Regel in den Versicherungen der Eltern mitversichert: Gesetzliche Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, etc. Mit Beginn einer Ausbildung ändern sich viele Regeln. Der „Azubi“ bekommt eine eigene Krankenversicherung, hat vorerst keine Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente vom Staat, ist „Riesterfähig“, bekommt in der Regel die staatliche „Wohnungsbauprämie“ und eventuell vom Arbeitgeber „Vermögenswirksame Leistungen“.
Bei den privaten Versicherungen gibt es vielfältige Regelungen, die ein Laie kaum kennt oder versteht. Ob eine Mitversicherung bei den Eltern nach Ausbildungsbeginn gegeben ist, bedarf in der Regel einer Prüfung. So kann der Azubi z.B. in der Haftpflichtversicherung mitversichert sein, solange er bei den Eltern wohnt. In der eigenen Wohnung jedoch wiederum nicht. Dafür kann der Hausrat in der eigenen Wohnung durchaus im Vertrag der Eltern versichert sein.
Der Infoabend soll helfen, doppelten- oder fehlenden / falschen Versicherungsschutz zu vermeiden und die staatlichen Förderungen zu kennen und optimal auszuschöpfen. Auf die verschiedenen Möglichkeiten wird detailliert eingegangen. Der Vortrag baut auf der aktiven Teilnahme der Gäste auf.
Anjo Scheel arbeitet seit 1995 in der Finanzdienstleistungsbranche und war lange im Vertrieb von Versicherungskonzernen tätig. Seit ca. 5 Jahren hält er regelmäßig Vorträge zu Versicherungs- und Finanzthemen, u.a. auch an der VHS in Ingolstadt.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist erwünscht. Anmeldung unter: 0841 / 657 62 92











