Das Runde gehört ins Eckige – Steuerfreie Mitarbeitermotivation
(openPR) Fußballweltmeisterschaft 2014 - ein heißer Sommer steht uns bevor. Die Kollegen reden sich in den Büros die Köpfe heiß über Jogis WM-Taktik und der Chef kommt bei seinen Überlegungen ins Schwitzen, wie auch er seine Mannschaft zu Höchstleistungen motivieren kann. Die einzige Abkühlung in diesen Tagen, die „kalte Progression“, gilt selbst bei der attraktivsten Gehaltserhöhung als dicker Wermutstropfen. Ein Abbau derselben ist auch weiterhin nicht in Sicht.
Mit den richtigen Gehalts-Extras können Arbeitgeber dennoch bei ihren Mitarbeitern punkten, ohne den Fiskus ins Spiel zu bringen.
Egal ob Hochzeit, Geburtstag oder Firmenjubiläum – Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses können bis zu einem Wert von 40 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einmal im Monat auch ohne besonderen Anlass Sachbezüge im Wert von 44 € zuwenden. Warum also beim Personal nicht mal mit einer CD der WM-Songs 2014 punkten?
Betriebsausflug mit Public Viewing? Wieso eigentlich nicht? Bis zu zweimal im Jahr können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern geldwerte Vorteile in Form einer Betriebsveranstaltung steuer- und beitragsfrei zukommen lassen, wenn die 110 €-Freigrenze je Arbeitnehmer und Veranstaltung nicht überschritten wird.
Sowohl hinsichtlich der 40 €-Freigrenze für Aufmerksamkeiten als auch im Hinblick auf die 110 €-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen ist seitens des Bundesfinanzministeriums bzw. des Bundesfinanzhofs positive Bewegung ins Spiel gekommen. Der Steuerberater-Verband e.V. Köln empfiehlt daher, diese Beträge im Blick zu behalten bzw. den Steuerberater anzusprechen.
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Über das Unternehmen
Kurzportrait: Der Steuerberater-Verband e.V. Köln
Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 von 102 Berufsangehörigen in Köln gegründet. Heute sind über 3.300 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften, Mitglieder des Verbandes.
Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 14 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.
Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.
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