(openPR) Berlin, 24. Juni. 2014. Zum am Dienstag bekannt gewordenen Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), Robert Busch:
„Für die Planungssicherheit der Unternehmen ist es wichtig, dass nun endlich das Hin und Her um die EEG-Reform ein Ende findet. Mit der EEG-Reform kommt nun die längst überfällige Marktintegration der erneuerbaren Energien voran. Der bne begrüßt, dass gegenüber dem Regierungsentwurf nun eine Verordnungsermächtigung vorgesehen ist, die eine Vermarktung von Strommengen auch außerhalb des Marktprämienmodells ermöglichen soll. Diese könnte vor allem regionale Ökostrommodelle mit direkter Lieferkette stärken.
Die geplante Belastung des Eigenstromverbrauchs hält der bne dagegen für falsch. Sie taugt nicht, um das eigentliche Problem, die Kostendynamik bei der Energiewende, in den Griff zu bekommen. Eine Belastung der Eigenerzeugung würde die Stromkunden in absehbarer Zeit gerade einmal um 64 Cent pro Jahr entlasten. Dafür würde aber jeder dezentrale eigenverantwortliche Ansatz zur CO2-freien Erzeugung und damit die dringend erforderliche Teilhabe der Kunden an der Energiewende verhindert.
Das zentrale Problem liegt nach bne-Sicht in nicht mehr zeitgemäßen und ausufernden Umlagen und Entgelten auf den Strompreis, etwa für das EEG, für Netznutzung oder für Offshore-Wind. Der bne spricht sich daher dafür aus, die Erhebung von Umlagen und Abgaben auf den Stromverbrauch gänzlich neu zu regeln. Eine Möglichkeit wäre eine Steuerfinanzierung. Eine solche Lösung wäre auch sozial ausgewogener als das System der EEG-Umlage, denn aktuell hat die gelieferte Kilowattstunde immer einen Kostenrucksack von 6,3 Cent auf dem Buckel, egal, ob sie nun zu einem armen oder einem reichen Kunden geliefert wird.
Auch das Netzentgeltsystem, dass sich am Stromverbrauch orientiert, ist in Zeiten, in denen sowohl Energiesparen als auch Eigenerzeugung gleichermaßen die gelieferte Strommenge verringern, mehr als überholt.
Leider fehlt der Bundesregierung hier der Mut zum Systemwechsel. Stattdessen setzt sie nun auf eine auch von der EU-Kommission mit Skepsis beäugte Lösung für Neu- und Bestandsanlagen, die im Jahr 2017 erneut auf den Prüfstand kommt.“








