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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Teil II

18.06.201418:19 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Teil II
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(openPR) „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Teil II - Vertiefung/Fallbeispiele - Umgang mit besonders und streng geschützten Arten in der Objekt- und Bauleitplanung“ lautet der Titel des ergänzenden Workshops, der am 16. Oktober 2014 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungs-verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.

Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.

Dieser workshop - Teil 2 - befasst sich vor allem mit konkreten Fallbeispielen aus der Bauleitplanung (FNP, B-Pläne und VEP) sowie der Objektplanung (Windkraft; berg- und wasserbauliche sowie infrastrukturelle Projekte) werden Recht und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.

Die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) steht nun am Beispiel konkreter Vorhaben im Vordergrund.

Ziel des Workshops ist eine Vertiefung der Thematik – Fallbeispiele der Teilnehmer/innen stehen im Vordergrund.

Gemeinsame Lösungswege unter Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen aktuellen Rechtsprechung werden aufgezeigt.

Auch hier stehen Wege der Legalausnahme nach § 44(5), der Ausnahme nach § 45 (7) sowie der Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG im Mittelpunkt des Seminars.

Anforderungen an „CEF“- und „FCS“-Maßnahmen sowie Beispiele für ihre praktische Umsetzung werden behandelt.

Der Workshop richtet sich in erster Linie an Teilnehmer/innen des workshops Teil I - Grundlagen – ist jedoch gleichermaßen an mit dem Thema schon vertraute Vertreter von Vorhabenträgern, Kommunen, Behörden und Planer gerichtet!


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmegebühr: 249€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/F141016.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/F141016.ics

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