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Der Sportwettmarkt in Deutschland

(openPR) ISA-Casinos - (rs) - Die Stunden verrinnen und alles starrt gebannt auf das BVerfG in Karlsruhe. Es wird Gewinner, wie Verlierer geben. Die Meinungen sind geteilt (siehe ISA-CASINOS Umfrage-Poll), und ob den "klaren Sieger" geben wird, dürfte zu bezweifeln sein. Sicher wird es Richtlinien und Antworten geben, die


aber letztendlich auf das World Wide Web wenig Einfluss haben. Dieses Netzwerk hat seine eigenen Gesetze und eigenen Strömungen und passt sich immer
"irgendwie" und "irgendwo" an - und das nicht immer im Sinne des Gesetzgebers einer Nation.

Trotz allem ist es wichtig, dass endlich Richtlinien geschaffen werden, um einen gemeinsamen Weg aus dem ganzen "Dilemma" der Branche zu schaffen. Richtig "Zufriedene", wird es auch nach dem 28. März 2006 Keine geben. *Wetten wir?*

Sportwettenmarkt ist Der In-Begriff im Wettbereich, das Thema, dem die größten Wachstumsmöglichkeiten zugesprochen werden, wenn – ja wenn das BVerfG die Möglichkeiten dazu bereitstellt. Wenn die Gerichte sich endlich einig werden, wie die bereits bestehenden Gesetze und in anderen Gerichtsinstanzen getroffene Entscheidungen anzuwenden sind und wie man die noch bestehenden Lücken in der Rechtsprechung ausfüllen soll. Immer die Frage im Hinterkopf behaltend, wie man dabei dem europäischem Recht Rechnung tragen soll.

Den Befürwortern eines offenen Marktes stehen –wie immer im Leben- die Argumente der Gegner gegenüber. Doch geht es letztlich um mehr, als das blose Hin und Her, es geht um einen bis dato konsequent versperrten Markt, in dem bereits in anderen Ländern reichlich viel Geld umgesetzt wird. Das Augenmerk gilt also nicht nur dem Heute, sondern viel mehr dem Morgen. Heute werden vor den Gerichten nur die Schlachten geschlagen, doch Morgen sind sie Rechtens – und, so hoffen die Investoren, erbringen sie einen liberalen Markt. Aber erst dann, wenn die Anwälte Ihre Schlachten geschlagen haben und die eine oder die andere Seite Ihre Wunden leckt, werden wir wissen, ob es nun einen offenen Sportwettenmarkt gibt, ob alles beim Alten bleibt oder gar eingeschränkt wird.

Die ISA-CASINOS hatte von Beginn an ein Augenmerk auf jene jüngsten Ereignisse, die den Sportwettbereich in der Öffentlichkeit bekannt machten. Von den Neuigkeiten rund um den so genannten „Fall Hoyzer“ bis hin zu der aktuellen zwiegespaltenen Rechtsprechung, haben Sie somit einen Komplettüberblick von den Urteilen, den Abhandlungen und Meinungen, bis hin zu den Thesen gehabt.

Der Fussball, mit DEM Wettskandal schlechthin sowie den darauf folgenden Schlagzeilen, ist jedoch nicht zum ersten Mal in die Schlagzeilen getreten. Es gab bereits einen Eklat, der durch Spiel-absprachen von sich reden machte.
Die Fussballweltmeisterschaft und einen neuerlichen Skandal vor Augen habend, scheint dies die Bevölkerung jedoch verdrängt oder aber vergessen zu haben; es ist schliesslich auch schon einige Zeit her. Am 6. Juni 1971 verlor der deutsche Fussball zum ersten Mal sein unbescholltenes Image. Wenngleich es damals noch nicht die Wettvielfalt gab wie heute, zeigt doch das Beispiel aus der damaligen Zeit, dass der Fall Hoyzer, sowie der aktuelle, neuerliche Skandal um versuchte Spiel-absprachen nicht alleine da stehen. Aber ist es verwunderlich das auch nach Hoyzer noch dubiose Machenschaften versucht werden? Mittlerweile werden in untersten Fußballligen Wetteinsätze getätigt, wie sollten die Kommissionäre in allen Ligen, in allen Spielen kontrollieren, ob denn Wett-absprachen getätigt wurden?

Die heute bestehende Vielfalt an Wettmöglichkeiten –und das damit ein-hergegangene Tohuwabohu- verdankt die Spielerwelt letztlich zwei einmaligen Voraussetzungen.

Da war zunächst das friedliche Ende der DDR. Allerdings wurden in der Wendezeit an mehrere DDR-Privatpersonen Gewerbegenehmigungen erteilt, um Sportwetten anzunehmen. Durch den Artikel 19 des Einigungsvertrages mussten diese Genehmigungen übernommen werden und sind für das gesamte Bundesgebiet gültig.
Und schon war der erste Rechtsstreit vorprogrammiert: Zum Einen gilt in Deutschland das Wettmonopol für die staatlichen Wettanbieter, zum Anderen waren die Anfechtenden der Meinung, die ausgestellten Lizenzen seien einzig auf das Gebiet der ehemaligen DDR beschränkt.

Als an eine vollständige Trennung Deutschlands noch gar nicht zu denken war, fand die zweite Voraussetzung in den Reihen der Politik statt. Mit dem Rahmenvertrag der EG wurde zwar nur ein kleiner Meilenstein gesetzt, doch kumulierte das ganze Streben in dem, was sich heute als europäische Union darstellt.
Wo mit der EG zunächst nur der gemeinsame Wirtschaftsraum das treibende Agens der Politik war, muss sich die deutsche Rechtsprechung heute jedoch mit den geltenden Rahmenbedingungen der Europäischen Union aus-einandersetzen. Und das ist auch die Krux an der Sache, denn innerhalb der EU gilt die Niederlassungsfreiheit, sowie der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr, das Argument, mit dem die Befürworter eines liberalisierten Wettmarktes zu Punkten versuchen.
Die im Ausland sitzenden Unternehmen leiten dabei aus den Lizenzen, die sie in Ihren Ländern inne haben, das Recht ab, auch in anderen Ländern, in dem Falle Deutschland, Wetten anzunehmen oder aber für Sportwetten weitervermitteln zu dürfen.
Der andere Knackpunkt war die Frage, ob die im europäischen Ausland konzessionierten Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland für Spiele in Deutschland überhaupt Wetten anbieten dürften.

In jüngster Zeit kommt dem Ganzen noch ein aufgekommener Widerspruch hinzu. Die Wettanbieter sehen nicht ein, wie ein „de facto-Monopolist“ einerseits die Sportwettmöglichkeiten ausbaut und gleichzeitig Millionen in Medienwerbung steckt, aber auf der anderen Seite den Schutz des Spielers anmahnt, um anderen möglichen Anbietern das Wettangebot verweigern zu wollen. Gerade aufgrund dieses rechtlichen Disputes werden Unsummen vor den Gerichten Ver-stritten. Dies jedoch nicht nur in Deutschland, gewettet, gewettert und gestritten wird europaweit. Denn in vielen Ländern haben die Staaten eine Monopolstellung, was das Wetten anbetrifft.

Die unrühmliche Bekanntheit durch den Wettskandal und die nachhaltige Berichterstattung in den Medien vor Augen taten sich die „Allwissenden“ der Medienlandschaft dem bis dato als „In“ geltendem Thema der Online-Casinos ab und strömtem dem neuen Thema des Sportwettmarktes zu. Das Thema war reif und gehörte anscheinend genutzt, wie sonst lässt sich das Medienspektakel erklären? Es gingen zig Abhandlungen durch die Läden, Statistiker stellten Prognosen auf und letztlich wurde der Verbraucher im Regen stehen gelassen, wenn er mal genauer fragte.

Auf dieselbe Frage wurde von der einen Seite so, von der anderen Seite wieder anders berichtet, erläutert und rumgedeutelt. Die Bewertungen Derjenigen gleich mal ausser acht lassend, die nun überhaupt keine Ahnung hatten – und davon gab es wirklich reichlich.

So wurde -und wird- in Zeitungen, Fernsehen und dem Internet ein unsicheres Klientel durch Informationen derart bedient, dass man gar nicht mehr weis, was nun Rechtens sei und was nicht. Da taten sich Leute hervor, die durch Ihr halbes Wissen glänzend zu erläutern gesuchten, was der Wettmarkt nun hergibt. Die Thesen und Analysen kamen dem Kaffeesatz lesend von überall her, sobald Entscheidungen angestanden hatten. Derlei Vorhersagen, wie sich der Sportwettmarkt entwickeln wird und wie ein Gericht nun entscheiden wird, sind jedoch bestenfalls geeignet, Wetten auf den Ausgang der Gerichtsentscheide abzuschliessen. Für mehr sind die Prognosen allerdings nicht zu gebrauchen. Denn die Gerichte selbst wussten sich nicht einmal zu entscheiden: Einerseits das Monopol, andererseits bestehende Anbieter und letztlich die europäische Rahmengesetzgebung beachtend, urteilten die Richter in den Bundesländern einmal so und einmal so, obschon die Klagen der Unternehmen sich in den betreffenden Bundesländern ähnelten.

Die Dissonanzen innerhalb der Rechtsprechungen gingen sogar so weit, dass innerhalb von Bundesländern das eine Gericht so und das benachbarte Gericht im Widerspruch dessen anders Recht sprach. So schaukelten sich die Prozesse durch die Instanzen, bis hin zu dem nun erwarteten Richterspruch des BVerfG am 28.März.

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