(openPR) 04.06.2014. Pfingsten bedeutet für viele Familien Ferien und Kurzurlaub. In vier Bundesländern beginnen am 10. Juni Schulferien, während für andere Bundesländer bereits die Rückreise aus dem europäischen Ausland beginnt. Wer mit dem PKW oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich auf jeden Fall mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland auskennen. Aber dennoch gibt es immer wieder Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein vorgelegt wird, zeigt die Erfahrung der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e. V. (GVI).
Viele Polizisten im Ausland beanstanden die alten grauen und rosa Führerscheine, teilweise verhängen sie sogar Bußgelder, warnt Siegfried Karle. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“, erklärt Siegfried Karle.
Um Schwierigkeiten bei Polizeikontrollen im Vorfeld zu vermeiden, sollte im Ausland ein Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache zusammen mit den Kfz-Papieren mit sich geführt werden. Daneben gehören die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht mit auf die Reise, lautet die Empfehlung von Siegfried Karle.
Die Texte für den alten Führerschein und Europäischen Unfallbericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.


