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Position Landesgaststättengesetz Sachsen-Anhalt

23.05.201418:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mit der För­de­ra­lis­mus­re­form 2006 war die Rege­lungs­kom­pe­tenz für das Recht der Gast­stät­ten vom Bund auf die Län­der über­ge­gan­gen. Die bun­des­ein­heit­li­che Rege­lung hatte für den Betrieb einer Gast­stätte eine objekt– und per­so­nen­be­zo­gene Erlaub­nis vor­ge­se­hen. Mit dem vor­ge­leg­ten Gesetz­ent­wurf hätte Sachsen-Anhalt zu einer Har­mo­ni­sie­rung der Rechts­lage im mit­tel­deut­schen Wirt­schafts­raum bei­tra­gen kön­nen. Ent­spre­chende Lan­des­gast­stät­ten­ge­setze haben bereits die Bun­des­län­der Thü­rin­gen, Sach­sen, Nie­der­sach­sen und Bran­den­burg beschlos­sen. Auch für unser Bun­des­land besteht für diese Rege­lung ein gro­ßes gesamt­wirt­schaft­li­ches Inter­esse und eine zwin­gende Notwendigkeit.



Die Schwer­punkte im vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf lie­gen bei einem ver­ein­fach­ten Erlaub­nis­ver­fah­ren, der wirt­schaft­li­chen Absi­che­rung des Gast­stät­ten­ge­wer­bes in Flä­chen­ge­bie­ten, der ver­bes­ser­ten Kon­trolle und Umset­zung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Jugend­schutz­ge­set­zes und letzt­end­lich auch der Grund­ab­si­che­rung der Gäste in Hin­blick der Vor­ga­ben für den Gesundheitsschutz.

Der Tou­ris­mus ist eine der wich­tigs­ten Wirt­schafts­fak­to­ren unse­res Bun­des­lan­des. Viele Insti­tu­tio­nen wer­ben für eine Will­kom­mens­kul­tur in unse­rem Bun­des­land, die Lan­des­re­gie­rung unter­hält große Anstren­gun­gen, um Sachsen-Anhalt attrak­ti­ver für Gäste zu gestal­ten. Nur wer soll diese Will­kom­mens­kul­tur letzt­end­lich umset­zen? Die gast­ge­werb­li­chen Betriebe sind die Part­ner, die genau diese Auf­ga­ben wahr­neh­men, das Bun­des­land ma?geb­lich gestal­ten und einen nach­hal­ti­gen Ein­druck bei unse­ren Gäs­ten hin­ter­las­sen. Seit Jah­ren müs­sen wir aller­dings Ver­wer­fun­gen in der Aus­rich­tung der gas­tro­no­mi­schen Ver­sor­gung fest­stel­len. Dem mas­sen­haf­ten Weg­ster­ben gas­tro­no­mi­scher Betriebe in den länd­li­chen Gebie­ten muss Ein­halt gebo­ten wer­den! Wir for­dern die Stär­kung der Wirt­schafts­struk­tu­ren in länd­li­chen Berei­chen und keine indi­rekte Unter­stüt­zung einer ent­ste­hen­den Selbst­ver­sor­gungs­kul­tur und die damit ver­bun­dene Abkehr jeg­li­chen wirt­schaft­li­chen Ver­ständ­nis­ses. Ille­gale und exten­siv geneh­migte Fes­ti­vi­tä­ten von Ver­ei­nen, Par­ty­ver­an­stal­tern und sons­ti­gen Orga­ni­sa­tio­nen wer­den immer mehr zu einem exis­ten­ti­el­len Pro­blem für die Gas­tro­no­mie. Diese wett­be­werbs­ver­zer­ren­den Ver­an­stal­tun­gen, in der Bran­che „Schwarz­gas­tro­no­mie„ genannt, sind für viele Gas­tro­no­men das Pro­blem Num­mer eins und sind ein unhalt­ba­rer Zustand. Die­ser Fakt ist kein rei­nes sachsen-anhaltinisches Pro­blem, son­dern in der gesam­ten Bun­des­re­pu­blik zu verzeichnen.


Feste und Fei­er­stun­den sind ele­men­tare Bestand­teile unse­rer Gesell­schaft und unse­rer Kul­tur. Sie sind wich­ti­ges Aus­drucks­mit­tel mensch­li­chen Zusam­men­le­bens und bekräf­ti­gen sinn­stif­tend eine gemein­same Identität.

Unbe­strit­ten, Ver­eine neh­men eine Viel­zahl gesell­schafts­po­li­ti­scher Auf­ga­ben wie z.B. in der Sport– oder Jugend­ar­beit wahr und tra­gen zur kul­tu­rel­len Viel­falt bei. Viele Ver­eins­mit­glie­der sind Stamm­gäste in der örtli­chen Gas­tro­no­mie. Dem DEHOGA sind die finan­zi­el­len Sor­gen der Ver­eine durch­aus bewusst, die oft­mals mit Ver­an­stal­tun­gen gelöst wer­den sol­len. Dies kann und vor allem darf jedoch nicht auf dem Rücken der örtli­chen Gas­tro­no­mie aus­ge­tra­gen wer­den, an die der Gesetz­ge­ber hohe Anfor­de­run­gen stellt. Der DEHOGA Lan­des­ver­band betont aus­drück­lich, dass es den Hote­liers und Gas­tro­no­men nicht um die Bekämp­fung von Tra­di­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen oder der Pflege von Brauch­tum geht, son­dern um einer aus­ufern­den Gestat­tungs­pra­xis Ein­halt zu gebie­ten und um die Unter­bin­dung von ille­ga­len und nicht ange­zeig­ten Ver­an­stal­tun­gen. Liegt ein beson­de­rer Anlass für eine Gestat­tung vor, müs­sen die glei­chen und damit fai­ren Wett­be­werbs­be­din­gun­gen gel­ten, das heißt, glei­ches Recht für alle, also Brand­schutz, Jugend­schutz und viele andere ele­men­tare Vor­schrif­ten müs­sen beach­tet und ein­ge­hal­ten wer­den. Die Mel­dung an das Finanz­amt gehört genauso dazu wie die Mel­dung an die GEMA.

Allein schon aus haus­halts­po­li­ti­scher Sicht sollte das Bun­des­land ein star­kes Inter­esse an der Umset­zung des Lan­des­gast­stät­ten­ge­set­zes haben. Durch eine per­ma­nente Ent­wick­lung in der Umge­hung von gesetz­li­chen Grund­la­gen ent­geht Sachsen-Anhalt nach unse­ren Berech­nun­gen jähr­lich ein hoher zwei­stel­li­ger Mil­lio­nen­be­trag an Steu­er­ein­nah­men. Hier wird deut­lich, wel­chen Stel­len­wert diese The­ma­tik haben sollte.

Umso befremd­li­cher wir­ken die Äuße­run­gen unse­rer Lan­des­po­li­ti­ker nach der gest­ri­gen Wirt­schafts­aus­schuss­sit­zung im Land­tag. Die Stel­lung­nah­men der Ver­tre­ter der Lin­ken und der SPD las­sen die Ver­mu­tung zu, dass hier selbst­er­nannte Gewerk­schafts­ver­tre­ter der Ver­eine pole­misch auf Stim­men­fang gehen. In ihren Stel­lung­nah­men fin­den sich viele Anfein­dun­gen gegen­über unse­rem Wirt­schafts­mi­nis­te­rium — aller­dings ver­mis­sen wir in ihren Aus­sa­gen die grund­sätz­li­chen wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen unse­res Bun­des­lan­des. Denn letzt­end­lich hängt der Wohl­stand unse­res Bun­des­lan­des und damit unsere Bür­ger nicht nur von einem guten Ver­eins­le­ben, son­dern ma?geb­lich von einer guten Wirt­schafts­leis­tung ab!

Zusam­men­fas­send möch­ten wir fest­stel­len: Wir als DEHOGA wol­len nicht die Ein­füh­rung von Vereins-Mitgliederlisten und die Erfas­sung von Ver­eins­gäs­ten, die mal ein Bier trin­ken wol­len! Das wider­spricht auch unse­rem Ver­ständ­nis vom Daten­schutz in einer Demo­kra­tie! Wir erwar­ten aber von der Poli­tik die Gleich­be­hand­lung der Wirt­schaft mit Ver­ei­nen hin­sicht­lich der Ein­hal­tung der Hygie­ne­stan­dards, der steu­er­li­chen Gleich­be­hand­lung erziel­ter Umsätze, der Zah­lung eines ent­spre­chen­den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Min­dest­loh­nes — um damit das „AUS“ für viele kleine Gas­tro­no­men zu ver­hin­dern, die kei­nem fai­ren Wett­be­werb aus­ge­setzt sind, son­dern mit dem neuen Gast­stät­ten­ge­setz um ihre Exis­tenz ban­gen müs­sen! Bei einer der­ar­ti­gen Wirt­schafts­po­li­tik wird die Gas­tro­no­mie zumin­dest auf dem Lande und in klei­ne­ren Ort­schaf­ten „Was­ser sau­fen gehen“ – das Hoch­was­ser des ver­gan­ge­nen Jah­res war weni­ger Exis­tenz bedro­hend als die gegen­wär­tige Wirt­schafts­po­li­tik ein­zel­ner Politiker!

Der Wirt­schafts­aus­schuss sollte sich viel­mehr um seine Haupt­auf­gabe – der För­de­rung der Wirt­schaft und nicht der Ver­hin­de­rung von wirt­schaft­li­chen Akti­vi­tä­ten wid­men! Schon seit Jah­ren ist die Gas­tro­no­mie unse­res Lan­des bun­des­weit die Bran­che mit den gerings­ten Pro-Kopf-Umsätzen in Deutsch­land. Wenn sich diese Poli­tik nicht ändert, wer­den wir in den kom­men­den Jah­ren min­des­tens ein Vier­tel aller Betriebe verlieren!

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