(openPR) Das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V. Magdeburg, veranstaltet am 30. Juni das Seminar „Umweltstrafrecht §§ 324 ff. StGB - Straftaten gegen die Umwelt“.
Das Seminar vermittelt einen umfassenden Überblick zu einer Reihe von Straftatbeständen im Umweltbereich und durch welche Maßnahmen sie am besten zu vermeiden sind.
Zu den Seminarschwerpunkten zählen dabei die Aussagepflicht bei Ermittlungen, die verschiedenen Formen der Täterschaft sowie die Rechtsmittel von Behörden und der Staatsanwaltschaft.
Anhand von Umweltdelikten aus den Bereichen Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, Lärm und Erschütterungen, Umgang mit gefährlichen Abfällen sowie dem unerlaubten Betreiben von Anlagen werden Ordnungswidrigkeiten und der Übergang zu Straftatbeständen erläutert.
Das Seminar gibt Ihnen damit einen gezielten Einblick in das Verhältnis von Ordnungswidrigkeitenrecht zu Straftatenrecht nach dem StGB im Wasser-, Abfall-, und Umweltrecht.
Die Veranstaltung wendet sich dabei sowohl an Sie, als Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, von kommunalen Gebietskörperschaften und Umweltämtern als auch an Betriebsbeauftragte von Wirtschaftsunternehmen und Anlagenbetreiber, die mit ihrer Produktion oder den dabei entstehenden Abfällen die Umwelt beeinflussen können.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 259€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter http://www.iwu-ev.de/pdf/R140630.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/R140630.ics













