(openPR) Schonstett/Berlin, 07. Mai 2014 – Mit einem offensiven Anschreiben hat der Verband Artgerechte TierGesundheit e.V. (ATG) auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELV) reagiert. Der Verband empfindet es als Skandal, dass das Ministerium es auf der einen Seite bisher kategorisch ablehnt, die Richtlinien der verschiedenen nicht-tierärztlichen Heilberufe staatlich zu regeln, auf der anderen Seite aber an den im neuen Tierschutzgesetz in § 11 Abs. I Nr. 8 (f) vorgesehenen Zulassungsbestimmungen für den Hundetrainer mitwirkt - ohne den Bundestag oder die Öffentlichkeit über die Inhalte zu informieren.
„Die Behauptung der Bundesregierung, eine generelle staatliche Regelung sei nicht nötig, da die Tätigkeiten der Tierheilberufe bereits durch Tierärzte und andere Berufe versehen würden, wird damit ad absurdum geführt“, beschreibt ATG-Vorsitzender Dr. Alexander Wurthmann die aktuelle Problematik in der alternativen Tierheilkunde. Nähere Informationen zum Anschreiben an das Ministerium finden sich unter: http://artgerechte-tiergesundheit.de.
Zum Wohle der Tiere fordert der Verband eine einheitliche staatliche Regelung
Mehr als 88500 Menschen üben in Deutschland nicht-tierärztliche Heilberufe wie die Hufpflege und -technik, Hundetrainer/innen, Tierverhaltenstherapie, Tierheilpraktiker/innen, Dentistik für Pflanzenfresser, Tierosteopathie und Tierphysiotherapie aus. In Anbetracht dieser Zahlen wird klar, dass ein großer Bedarf nach alternativen Therapien in der Tierheilkunde herrscht und diese Methoden nicht im vollen Umfang von praktizierenden Tierärzten oder anderen bestehenden Berufsgruppen abgedeckt werden können. Vorrangiges Ziel des Verbandes ist es, eine einvernehmliche staatliche Regelung im Interesse der betroffenen Tiere, der Tierhalter/innen und letztlich auch der betroffenen Therapeuten und Therapeutinnen durchzusetzen, die schon seit langem mit ansehen müssen, wie mangel- oder zweifelhaft qualifizierte „Experten“ zum Nachteil der Tiere wirken.
Der Bundestag und die Öffentlichkeit wurden in die neue Regelung zu den Zulassungsbestimmungen für Hundetrainer nicht eingebunden
„Schon Ende Februar 2013 lag der damaligen Amtsinhaberin Ilse Aigner ein Schreiben unsererseits mit Vorschlägen zur Regelung verschiedener Berufe – unter anderem des Hundetrainers – vor. Unter den Mitgliedern unseres Verbandes befinden sich renommierte Schulen und Berufsverbände beispielsweise aus dem Bereich der Hundetrainer. Stattdessen wurden abseits der Öffentlichkeit gezielt Vorbereitungen für den Erlass einer entsprechenden Regelung getroffen, wobei die Prüfungsqualität der ausgewählten IHK Potsdam sowie die entsprechenden Ausbildungsinhalte fachlich nicht ausreichend sind“, drückt der ATG-Vorsitzende sein Unverständnis über die neuen Bestimmungen aus.
„Wir fordern schon seit Jahren die gesetzliche Regelung und Anerkennung der Tierheilberufe in Deutschland zum Wohle der behandelten Tiere. Bedauerlicherweise hat das Ministerium bisher nicht auf unser Fachwissen und die langjährige Berufserfahrung unserer Mitglieder zurückgegriffen. Deshalb klären wir die Verbraucher weiterhin massiv über die Missstände zur Regelung einheitlicher Prüfungsrichtlinien in den Tierheilberufen auf“, erzählt Wurthmann weiter, „denn für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum in der Humanmedizin alternative Heilmethoden als eigenständige Berufe anerkannt werden, aber in der Tierheilkunde nicht“. Der Verband hat schon 6.000 Unterschriften von Tierhaltern und Tierhalterinnen gesammelt, welche die Forderungen der Artgerechten TierGesundheit e.V. befürworten.











