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Schiffsfonds: Krise der Schifffahrt belastet HSH Nordbank

Bild: Schiffsfonds: Krise der Schifffahrt belastet HSH Nordbank
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die HSH Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierender, meldet erschreckende Zahlen. Das Handelsblatt berichtet von einem Konzernverlust von 814 Millionen Euro für das vergangene Jahr. Ein Hauptgrund für das schlechte Ergebnis sei, die anhaltend schlechte Lage der Schifffahrt. Dadurch seien höhere Rückstellungen für ausfallgefährdete Schiffskredite nötig gewesen.



„Das Ergebnis zeigt, wie ernst die Lage in der Schifffahrt weiter ist. Niedrige Charterraten drücken das Ergebnis“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Und schlimmer noch: Mit einer spürbaren Erholung sei laut HSH-Vorstandschef Constantin von Oesterreich nicht vor 2015 zu rechnen.

„Die Lage bleibt also auch für die vielen angeschlagenen Schiffsfonds weiter bedrohlich, nachdem ja auch in diesem Jahr bereits wieder einige Insolvenzen zu verkraften waren“, so Cäsar-Preller. Anlegern in Schiffsfonds rät er daher, ihre Kapitalanlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.

Die Lage in der Schifffahrt ist durch aufgebaute Überkapazitäten und niedrige Charterraten seit Jahren kritisch. Schiffsfonds-Anleger bekommen das oft genug zu spüren: Die Ausschüttungen hinken den prospektierten Erwartungen hinterher oder bleiben aus, bereits geleistete Ausschüttungen werden zurückgefordert oder die Fondsgesellschaften melden Insolvenz an. Die Anleger müssen empfindliche finanzielle Verluste hinnehmen.

„Das sollten sie sich jedoch nicht einfach so gefallen lassen“, betont Cäsar-Preller und zeigt Alternativen auf: „Ausschüttungen können nicht einfach so zurückgefordert werden. Laut BGH-Rechtsprechung muss diese Möglichkeit im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt sein. Zudem ging der Vermittlung von Schiffsfonds häufig eine fehlerhafte Anlageberatung voraus, die den Anspruch auf Schadensersatz auslösen kann.“

Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehöre auch eine umfassende Risikoaufklärung. Zu den Risiken bei der Beteiligung an Schiffsfonds zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, Wechselkursschwankungen, erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder der Totalverlust des investierten Geldes. „Diese Risiken wurden unserer Erfahrung nach aber gerne verschwiegen und stattdessen Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage angepriesen. Das können sie aber schon alleine wegen des Totalverlust-Risikos nicht sein“, so Cäsar-Preller.

Außerdem hätten die Banken auch über alle Provisionen, die sie im Zusammenhang mit der Vermittlung erhalten hat, ihren Kunden informieren müssen. Der BGH hat eine eindeutige und anlegerfreundliche Rechtsprechung zu diesen sog. Kickbacks. „Die Provisionen können die Bank in einen Konflikt zwischen den eigenen Interessen und denen des Kunden stürzen. Das kann dazu führen, dass Kapitalanlagen empfohlen werden, die nicht zum Anlegerprofil des Kunden passen und bei Kenntnis der Kickbacks es erst gar nicht zu einem Geschäftsabschluss gekommen wäre. Auch das begründet den Anspruch auf Schadensersatz“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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