(openPR) Bonn, 24. März 2014: Wer zum Start der Oldtimer-Saison an seinem Klassiker schraubt oder Umbauten vornehmen lässt, sollte signifikante Wertveränderungen unbedingt per Gutachten festhalten und seinem Oldtimer-Versicherer melden. „Nur so kann der jeweils aktuelle Fahrzeugwert im Versicherungsschutz berücksichtigt und im Schadensfall entsprechend reguliert werden“, betont Oliver Ludwig, Oldtimer-Experte bei der Zurich Versicherung. Wer Einzelteile am Klassiker komplett ersetzt, sollte möglichst auf Originalteile aus der Herstellerzeit des Fahrzeugs zurückgreifen. „Andernfalls sind die Kriterien für eine Oldtimerversicherung nicht mehr erfüllt“, erklärt Ludwig. Zugelassen sind nur Originalbauteile, die zum Produktionszeitpunkt der Fahrzeugreihe bereits hätten montiert werden können. „Sollten gewisse Ersatzteile im Original jedoch nicht mehr verfügbar sein, gibt es hochwertig nachgebaute Alternativen. Diese entsprechen in der Qualität dem original Herstellerteil und werden auch von der Oldtimerversicherung akzeptiert“, so der Zurich Experte.
Fahrzeugbewertung regelmäßig aktualisieren
Besitzer von Oldtimern sollten grundsätzlich den Wert ihres Fahrzeugs regelmäßig überprüfen und dokumentieren, denn nicht selten sind gut gepflegte alte Schätze eine renditestarke Geldanlage mit attraktivem Wertentwicklungspotential. „Gerade als Neubesitzer eines Klassikers sollte man direkt eine aktuelle Fahrzeugbewertung über Zustand und Marktwert durchführen lassen“, empfiehlt Oliver Ludwig. „Eine solche Bewertung ist vor allem auch im Schadenfall wichtig, denn sie dient als Grundlage zur Wertermittlung durch den Versicherer. Liegt kein entsprechendes Gutachten vor, ist es in der Schadenermittlung mitunter unmöglich den tatsächlichen Wert des Oldtimers zu eruieren und somit schwierig den entstandenen Schaden adäquat zu ersetzen.“










