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Compliance – Großer Anspruch, klägliche Umsetzung

20.03.201409:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Qualitätsmanagement in der Praxis..., 4. Aufl., (ISBN 978-3-943788-24-2, 137 S., 19,95 Euro
Qualitätsmanagement in der Praxis..., 4. Aufl., (ISBN 978-3-943788-24-2, 137 S., 19,95 Euro

(openPR) Unter Moral werden alle Verhaltensmuster, -konventionen, -regeln und -prinzipien verstanden, die sich im Verlaufe der Zivilisierung des Menschen herausgebildet und entwickelt haben, um ein überlebensförderndes Zusammenleben und Zusammenwirken dieser Spezies zu gewährleisten. Sie sind bis heute einem stetigen Wandel unterworfen und prägen grundlegend das kodifizierte Recht. Dieses ist in fortgeschrittenen Zivilisationen im Verlaufe des unaufhörlichen zwischenmenschlichen Kampfes um Macht und Beute zu hoher Komplexität entwickelt worden, wobei die moralischen Fundamente immer weiter aus dem Blick gerieten.



Während moralisches Verhalten tief in der Persönlichkeit verankert und wahrscheinlich durch Erziehung und Vorbilder geprägt wird, ist Gesetzestreue vor allem eine vernunftgesteuerte Leistung des Verstandes. „Recht ist Mittel legaler, nicht aber automatisch auch legitimer Machtausübung.“ (Prof. Querulix) Das Menschentier folgt naturgemäß in erster Linie seinen Instinkten, erst Erziehung, Sozialisierung und Bildung schaffen die Voraussetzungen für vernunftgeleitetes Verhalten. Gesetze sind Produkte der Vernunft, deren Einhaltung auch der Kraft einer leitenden Vernunft bedarf. Wenn es daran hapert, wird Recht zum Kampfmittel, mit dem zum, Beispiel – wenn die Europäer den Angriff zulassen – die Freibeuter-Kapitalisten aus den USA mit Hilfe des geplanten Freihandelsabkommens die Staaten der EU ausbeuten werden.

Auch die Ukraine-Krise beweist, daß die Menschheit auch durch schlimmste Erfahrungen – wie sie zu letztlich der Zweite Weltkrieg mit sich gebracht hat - die alten Rudeltiere bleiben. Daß Täuschen, Übervorteilen, Belügen, Betrügen, Ausbeuten, Berauben, Drangsalieren und Töten der Geschichte menschlicher Zivilisationen immer noch immanent sind, sollte aber nicht überraschen. Evolution ist ein sehr langsamer Prozeß. Mit dem rasanten Tempo, in dem sich das Menschentier mit seiner Geisteskraft neue Werkzeuge geschaffen und die Erde verändert hat, kommt sie nicht mit. Es bedarf deshalb vernunftgesteuerter Verstandeskräfte, um die Diskrepanz zwischen dem technischen Können und dem genetisch begrenzten Vermögen zu überbrücken. Daß diese bereits genügend entwickelt sind, ist zweifelhaft. Vielmehr scheint es so, daß sie einen Menschen voraussetzen, der erst noch entstehen muß.

Kurzfristig brauchen wir nicht darauf zu hoffen, daß dieser qualitative Sprung in der Evolution des Menschen eintritt. Das wachsende Problembewußtsein treibt aber immer mehr Exemplare der Gattung homo sapiens an, die Schwächen des Rudeltieres zu kompensieren. Das Völkerrecht ist eines der Beispiele dieser gewachsenen Vernunft, der Umgang mit ihm zugleich ein Beispiel für die Schwierigkeiten, die das Menschentier hat, so zu handeln wie es Menschen tun sollten.

Ein in seiner praktischen Auswirkung eher kümmerliches Beispiel sind die Regeln für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sowie freiwillige Verhaltensregeln, die sich Großunternehmen inzwischen gegeben haben. Dieses Compliance genannte System von Grundsätzen, Regeln, Kontrollmechanismen und deren Dokumentation, mit dem die Unternehmen die Regel- bzw. Gesetzestreue gewährleisten wollen kann als Qualitätsmanagement für moralisches und rechtliches Verhalten betrachtet werden. Grundlage dafür sind Vorgaben des Aktienrechts sowie strafgesetzliche, umweltschutz- kartell-, haftungs- und datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Die politische und wirtschaftliche Praxis zeigt allerdings, daß diese formalen Verhaltensgrundsätze offensichtlich nur wenig im moralischen Persönlichkeitsgrund der Verantwortlichen verankert sind.

Beispiele dafür, daß Compliance-Systeme von Unternehmen oft nicht mehr als heiße Luft sind, gibt es in Hülle und Fülle. Ausbeutung von Menschen als billige Arbeitskräfte, Herstellung und Verkauf gesundheitsgefährdender, umweltschädigende Produktionsverfahren … und alles nur, um möglichst viel Beute zu machen. Gerechtfertigt werden die amoralischen und nicht selten auch rechtswidrigen Praktiken dann scheinheilig mit der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.

Der Coup der Lebensversicherungslobby mit ihrem Vorschlag, die Verteilung der Bewertungsreserven von Kapitalanlagen zu ihren Gunsten und zu Lasten der Versicherten zu ändern, ist eines der jüngsten Beispiele. Diese Lobby hat den leider allzuoft willigen, weil wenig informierten und oft überhaupt nicht am Allgemeinwohl orientierten Bundestagsabgeordneten einen Gesetzestext in die Feder diktiert, der Aktionäre der Gesellschaften durch Aussicht auf höhere Dividenden und Vorstände durch die mögliche Erhöhung ihrer Boni zu bereichern geeignet ist, während dafür die Versicherten viele Milliarden einbüßen sollen. Nach Aussagen von Fachleuten ist die Änderung der Bewertungsreserven vollkommen überflüssig – aus der Sicht der Allgemeinheit und der Kunden. Für Vorstände und Aktionäre natürlich nicht. Denn für sie geht es darum, mehr Beute zu machen.

Ein anderes Beispiel, das in einer Fallstudie zum Qualitätsmanagement veröffentlicht wurde, zeigt wie rücksichtslos Unternehmen formalrechtliche Winkelzüge nutzen, um Schaden infolge eigenen Versagens auf Kunden abzuwälzen. Es geht dabei um einen Fall des zum TUI-Konzern gehörenden Reiseveranstalters Gebeco. In der mit Faksimiles der Originaldokumente versehenen Abhandlung wird detailliert aufgezeigt, wie der TUI-Vorstand das Managementversagen der Gebeco-Geschäftsführung deckt und sogar behauptet, der Konzern praktiziere eine einwandfreies Qualitätsmanagement der Kundenbeziehungen. Die Behauptung wurde allerdings fallengelassen, nachdem der Hauptversammlung 2012 ein gut begründeter Antrag auf Abwahl des Vorstands wegen grober Verletzung der Pflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters zur Abstimmung vorgelegt wurde, dessen Annahme bezeichnenderweise durch die Stimmen der Bankenvertreter und zweier Großspekulanten verhindert wurde. Der Titel der Untersuchung ist: „Qualitätsmanagement in der Praxis - Wenn Kunden sich als Beuteopfer fühlen - ein “Reise”-Erlebnis mit Gebeco/TUI“. Die Fallstudie ist in 4. Auflage als eBook (ISBN 978-3-943788-24-2, 137 S., 19,95 Euro) im eVerlag RED – Rüdenauer Edition Autor Digital erschienen und dort sowie in allen guten (Internet-)Buchhandlungen erhältlich. Sie ist nicht nur für Moral- und Rechtsphilosophen und Qualitätsmanagementverantwortliche, sondern ebenso für Kunden von Reiseveranstaltern interessant und lehrreich.

Im Sport zeigen das Beispiel FC Bayern AG und der Fall Hoeneß geradezu auf dramatische Weise wie wenig Compliance bisher in den Menschen Wurzeln geschlagen hat. Sowohl die Alphatiere wie auch das Rudel sind davon nicht im geringsten durchdrungen; ihr Benehmen und Handeln zeigt sich menschentierisch urtümlich wie eh und je. Schöne Vorbilder!

Am wenigsten gefestigt sind Moral und Recht in der Politik. Aus Kreisen der polit-ökonomischen Herrscherklassen kommen weltweit die allermiserabelsten Vorbilder für die Völker und deren Jugend. Der Umgang mit der Ukraine-Krise ist ein großes Beispiel, der Umgang mit den Regeln Öffentlicher Ordnung in Kommunen sind viele kleine Beispiele. Daß die Geschichte des zivilisierten Menschentiers ein einziges großes Drama von Rücksichtslosigkeit, Drangsal, Ausbeutung, Betrug, Raub und Mord ist, kann deshalb nicht überraschen. Wie der Herr, so’s G’scherr, weiß der Volksmund.

Scheinheiligkeit, Täuschung und Lüge sind die üblichen Mittel des menschentierischen Machtspiels – neben etlichen noch viel schlimmeren. Compliance ist bisher nur ein Placebo, das den Macht- und Beutetrieb des Menschentiers nicht zähmen kann. „Menschen sind, wie man weiß, alles andere als Heilige. Aber als Schein-Heilige haben sie es schon weit gebracht“ lobt Prof. Querulix sarkastisch diese die Erde beherrschende Spezies im Volksmund.

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