(openPR) Aktiver Schutz vor Baumängeln durch baubegleitende Qualitätssicherung / Menschen mit Bauvorhaben die Angst nehmen
Es passiert immer wieder und es passiert überall. Baupfusch. Häufige Baumängel sind unzureichender Wärme- oder Schallschutz, fehlerhafte Abdichtungen von Kellerwänden, Balkonen und Dachterrassen, unterdimensionierte Balken, kleinere Türen als vertraglich vereinbart und ein fehlender Wärmeschutznachweis. Nicht verfolgte und bereinigte Baumängel können zu Bauschäden wie der Bildung von Rissen, Schimmelwachstum, klemmenden Türen, Verfärbungen an Naturstein-Gehbelägen und vielem mehr führen.
In der von Sat1 ausgestrahlten Doku-Serie „Baupfusch - Familien in Not!“ wurde in 2011 vom „Schimmelhaus“ in Dransfeld berichtet. Familie Zahlten habe für den Bau ihres Eigenheims einen Kredit in Höhe von 320.000 Euro aufgenommen und statt eines Traumhauses einen schimmeligen Neubau erhalten, der unzählige Mängel aufwies. Der Keller war feucht, im Obergeschoss rissen die Wände, auf dem Balkon stand das Wasser, das Haus war rundherum nicht abgedichtet. Der Bauunternehmer, gegen den sie vor Gericht gezogen waren, hatte Insolvenz angemeldet. Eine Behebung der Mängel konnten sie nicht finanzieren.
Einigen Familien geht es wie Zahltens, andere wagen den Schritt zum Eigenheim gar nicht erst. Dabei gibt es kein komfortableres Wohnen als in den eigenen vier Wänden. Der Bausachverständige Mathias Cortnum weiß aus seinen Berufsjahren einige Geschichten zu erzählen und betreut Bauherren mittlerweile in ganz Südniedersachsen mit baubegleitender Qualitätssicherung. Er empfiehlt Häuslebauern bei der Zusammenarbeit mit Bauträgern, genau das Leistungsprogramm zu prüfen und darauf zu achten, ob die Baubeschreibung vollständig ist. Doch welcher Laie ist in der Lage, Abweichungen vom Bausoll und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erkennen? Welche Abweichungen tolerierbar und welche kritisch sind?
„Da wir vorher noch keine Erfahrung im Hausbau hatten, war uns wichtig, dass wir frühzeitig eine kompetente Person an unserer Seite haben, die auf Augenhöhe mit dem Bauträger reden und verhandeln kann.“ Gunnar Nußbeck erinnert sich noch genau an die hektischen letzten Wochen vor der Schlüsselübergabe ihres Einfamilienhauses in Bovenden. An so vieles musste gedacht, die Räumung der alten vier Wände musste organisiert werden und so manche Nacht verlief schlaflos. Bei dem sogenannten Effizienzhaus waren die Kontrolle und Überprüfung der Details, die zur vertraglich zugesicherten luftdichten und wärmebrückenfreien Ausführung gehören, die sensibelsten Bestandteile des Bauumfangs. Weil das Gebäude in Hanglage liegt und das Souterrain in das Gelände eingebunden werden sollte, war die Abnahme der Ausführungsqualität der Abdichtung wichtig gewesen, da mit Grundwasser zu rechnen war.
Insbesondere bei „fremden“, deutschlandweit agierenden Bauunternehmen empfiehlt Cortnum die Zuhilfenahme eines Sachverständigen für die technische Vertragsprüfung, die Untersuchung auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie die Definition des Vertrags-Solls vor Vertragsunterzeichnung. Doch mit dem Vertragsabschluss hört die Leistung des Bausachverständigen nicht auf: „Herr Cortnum war über dreißig Mal auf der Baustelle. Es hat uns doch sehr beruhigt, jemand Fachkundiges zu haben, der unsere Interessen kannte und vertrat“, erinnert sich Nußbeck.
„Unsere Dienstleistungen beginnen mit einer Überprüfung des Vertragsinhaltes, beinhalten laufende Baustellenbesuche mit der Feststellung von Mängeln und enden mit der Begleitung bei den erforderlichen Abnahmen der Bauleistung“, fasst Cortnum zusammen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.sv-cortnum.de oder telefonisch unter 05561-9419573.








