(openPR) Mit der Internetseite www.kanzlei-reiserecht.de geht der Berliner Rechtsanwalt Ole Sierck online.
Die Seite ist darauf ausgelegt, Reisenden aus dem gesamten Bundesgebiet nach einer sowieso schon ärgerlichen Reise viel Aufwand zu ersparen. Gerade mängelbehaftete Reisen bringen bereits genügend Aufwand für die Reisenden mit sich. Nach Rückkehr von der Reise können die Gäste bequem von zu Hause aus alle Formalien erledigen, um eine Minderung oder Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter durchzusetzen und so zumindest einen finanziellen Ausgleich für die (teilweise) vergeudete Urlaubszeit zu erhalten.
www.kanzlei-reiserecht.de stellt hierfür Formulare zur Verfügung, die ausgedruckt und an die Kanzlei in Berlin geschickt werden können. Das Ausfüllen eines Fragebogens und einer Vollmacht, sowie die Übersendung zusammen mit der Buchungsbestätigung und einem Katalogauszug genügen meist, um der Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin die vollständige Abwicklung des Schadensfalles zu ermöglichen. Keine lästigen Wege, kein weiterer Zeitaufwand. Die Internetseite verzichtet dabei auf viele Worte und Anpreisungen. Sie ist klein und übersichtlich, so dass sie es dem Reisenden leicht macht.
Ein Ansprechpartner steht dennoch zur Verfügung, da die Rechtsanwaltskanzlei auch ein reales Büro betreibt und von 9-18 Uhr unter 030-280 950 10 zu erreichen ist. Hier können auch Fragen im Vorfeld geklärt werden. Für die Vertretung am Ort des Gerichts sorgt www.kanzlei-reiserecht.de ebenfalls. Infolge der langjährigen Tätigkeit der Kanzlei im Reiserecht bestehen Kooperationen an allen gängigen Orten wie Frankfurt, Hannover, Köln, Düsseldorf, Bad Homburg, Neuss, Nürnberg, Bremen etc.. Da die meisten Reisenden selbst nicht am Sitz des Reiseveranstalters wohnen, dort aber gezwungen sind ihre Ansprüche geltend zu machen und ggf. zu klagen, können auch Kanzleien am Wohnort der Reisemandanten in der Regel nicht selbst vor Gericht auftreten ohne die Kosten für den Mandanten erheblich auszuweiten; Rechtsschutzversicherungen treten hier nur begrenzt ein und verlangen die Beauftragung eines sogenannten Korrespondenzanwaltes oder Terminverteters. Durch die Beauftragung der Kanzlei-Reiserecht entstehen dem Reisenden insoweit keine Nachteile.
Mit www.kanzlei-reiserecht.de steht auch im Bereich der anwaltlichen Beratung und Vertretung ein Portal zur Verfügung, dass dem zunehmenden Trend der Verbraucher entspricht, ihre Geschäfte über das Internet und andere moderne Kommunikationsmedien durchzuführen.














