(openPR) Ein Seminar mit dem Titel „Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)“ veranstaltet das Institut für Wirtschaft und Umwelt am 3. März in Magdeburg.
Am 1. März 2010 trat das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft.
Dieses Gesetz gilt in den Bundesländern unmittelbar, soweit bis dahin keine abweichende Landesgesetzgebung ergangen ist.
Das Gesetz enthält insbesondere in der Eingriffsregelung detaillierte Vorschriften über Verfahren, Ökokonto und Kon-trollen. Auch die Landschaftsplanung wird im Einzelnen geregelt, wobei allerdings viele Vorbehalte für die Landesgesetzgebung bestehen.
Die Pflicht zur SUP ist entfallen; dies sollen die Länder regeln. Auch die Schutzgebietsnormen sind nunmehr direkt anwendbar, wobei zusätzlich ein „nationales Naturmonument“ eingeführt wurde. Das Gesetz enthält Vorschriften zum allgemeinen Artenschutz zu Zoos und Tiergehegen.
Während der Artenschutz weitgehend unverändert geblieben ist, wurden Vorschriften zum Vorkaufsrecht und zu Eigentumsbeschränkungen sowie Entschädigungen und finanziellem Ausgleich neu eingeführt.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 249 € (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter http://www.iwu-ev.de/pdf/N140403.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): http://www.iwu-ev.de/ics/N140403.ics













