(openPR) Unsere Kanzlei vertritt eine Anlegerin, die sich bei dem Immobilienfonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeld Bruck und München Fonds KG beteiligt hat. Das fatale im Falle unserer Anlegerin ist, dass die bisher einzige Kapitalanlage unserer Mandantin eine Lebensversicherung für die Beteiligung an diesem geschlossenen Fonds gekündigt wurde. Besonders fatal ist dabei, dass es sich bei diesem Kapital also um das einzige Kapital unserer Mandantin zur Altersvorsorge handelt und dieses in den Fonds investiert wurde.
Risiken wurden in dem Beratungsgespräch keine von dem Berater erläutert. Wir haben auch den Prospekt auf Prospektfehler untersucht und sind der Ansicht, dass dieser zahlreiche Prospektfehler enthält. Wir werden in Kürze Klage sowohl gegen den Berater als auch gegenüber den Gründungsgesellschaftern einreichen. Die Klage werden wir auf Fehler in dem Beratungsgespräch als auch auf die Prospektfehler stützen.
Für den Fall, dass die Klage erfolgreich ist, erhält unsere Mandantin die bisherigen Einzahlungen zurück und ist von der weiteren Ratenzahlungsverpflichtung frei. Nach unserer rechtlichen Prüfung gehen wir davon aus, dass die Klage gute Erfolgsaussichten hat. Sofern Sie sich ebenfalls an der oben genannten Fondsgesellschaft oder an einem anderen SHB Fonds beteiligt haben, raten wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht zu wenden und im Rahmen eines kostengünstigen Erstberatungsgespräch Ihre Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.









