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Deutsche Amazon-Händler: Verkaufen in den USA

(openPR) Es war möglicherweise niemals einfacher als heute für einen Händler, sich die USA von Deutschland aus als Absatzmarkt zu erschließen. Wer die Verkaufsplattform Amazon nutzt, kann seine Produkte relativ einfach in Deutschland und zusätzlich in den Vereinigten Staaten anbieten. Um Verkäufern den internationalen Handel zu vereinfachen, hat Amazon extra eine Onlinebroschüre herausgebracht. Doch auch nach der Lektüre bleiben möglicherweise Fragen. Auf der Suche nach Antworten kann das Team des Unternehmens ALTON (http://www.us-corporation.org) helfen. ALTON unterhält Standorte in Miami und Wiesbaden und unterstützt deutschsprachige Unternehmer einerseits bei der Gründung eines Unternehmens mit US-amerikanischer Rechtsform. Andererseits kann das ALTON Team über ein Netzwerk aus US-Juristen und Steuerberatern auch wichtige Informationen zu Themen wie US-Handels- und Wettbewerbsrecht sowie Steuergesetzgebung in den USA liefern.


Mit Amazon in den USA verkaufen
Amazon bietet deutschen Händlern die Möglichkeit, auf den Amazon-Plattformen in insgesamt neun Ländern Produkte zu vertreiben. Zu ihnen gehört auch die US-Plattform. Vor einem möglichen Verkauf eigener Produkte in den USA sollte man jedoch einige Dinge klären, unter anderem, welche Zollauflagen zu beachten sind und ob man mit seinen Produkten vielleicht bestimmte Umweltauflagen oder US-amerikanische Regeln für die Produktsicherheit berücksichtigen muss. Wichtig ist es beim Verkauf über Amazon in den USA darüber hinaus, Mails mit Kundenanfragen in der passenden Sprache (also hier: in US-amerikanischem Englisch) beantworten zu können, schreibt Amazon. Einen telefonischen Kundenservice anzubieten, ist laut Amazon nicht nötig. Sollte man ihn anbieten, muss allerdings auch er für Kunden auf dem US-Markt in US-amerikanischem Englisch angeboten werden.

Um steuerlich sauber zu arbeiten und als Amazon-Händler von Deutschland aus in den USA zu verkaufen, benötigt man eine Identifikationsnummer der US-amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service – IRS). Laut Amazon bedeutet die notwendige Identifikationsnummer jedoch nicht zwangsläufig, dass man als Amazon-Händler mit Verkäufen in den USA dort auch Steuern zu zahlen hat. Um zu klären, ob beim US-Handel irgendwelche US-Steuern anfallen, ist eine Steuerberatung sinnvoll. Amazon verlangt darüber hinaus von seinen Händlern Steuerregistrierungsnummern für alle US-Bundesstaaten, für die sie die Steuereinziehungsdienste von Amazon nutzen möchten. Ausgefüllt werden muss von Händlern mit ausländischem Wohnsitz zudem das Steuerformular W-8 BEN. Es dokumentiert gegenüber der US-Finanzbehörde, dass der jeweilige Amazon-Händler in den USA von der allgemeinen Steuerpflicht befreit ist.
Beratung vor dem ersten Schritt
Das Unternehmen ALTON kann deutschsprachigen Amazon-Händlern, die von Deutschland aus in den US-Markt einsteigen möchten, viele grundsätzliche Informationen zu einem gelungenen US-Markteintritt geben. Über das von ALTON über Jahre aufgebaute Netzwerk aus kompetenten US-Steuerberatern und Anwälten lassen sich darüber hinaus auch individuelle Fragen in Bereichen wie US-Zollregeln, Steuern und Wettbewerbsvorschriften klären, unter anderem in Bezug auf die Relevanz der US-Vorschriften für von Deutschland aus agierende Amazon-Händler. Darüber hinaus kann ALTON noch mehr tun: Potenzielle Anbieter, die noch kein Unternehmen besitzen und von Deutschland aus über Amazon in den USA verkaufen möchten, könnten sich beispielsweise für eine US-amerikanische Limited Liability Company (LLC) oder Corporation entscheiden.

Beide Arten von Unternehmen lassen sich auch ausschließlich von Deutschland aus führen. Eine LLC oder Corporation kann – beispielsweise in Florida – auch von Einzelunternehmern und ohne Stammkapital gegründet werden. Das Team von ALTON übernimmt für seine Kunden bei solch einer Gründung sämtliche Formalitäten und kann den Gründungsprozess dank großer Erfahrung deutlich beschleunigen. Unternehmer, für die eine der Leistungen von ALTON interessant klingt, können sich unverbindlich an das Unternehmen wenden, um mögliche weitere Schritte zu besprechen. Beraten lassen. Durchstarten. Ganz einfach.

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