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Motorrad-Versicherer bei Saisonkennzeichen wechseln

(openPR) 23.01.2014. Bereits seit vielen Jahren besteht die Möglichkeit für Kfz-Fahrzeuge, die nicht ganzjährig betrieben werden, unter anderem Motorräder, saisonale Kfz-Versicherungen zu nutzen. „Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kann zu erheblichen Einsparungen führen“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Der Zeitraum für ein Saisonkennzeichen ist frei wählbar, jedoch mindestens zwei und maximal elf Monate. In der Regel ist die Hauptfälligkeit der Versicherungsverträge meist der erste Tag des Gültigkeitszeitraumes, z.B. vom 1. März bis 31. Oktober. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zur Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, im vorgenannten Fall muss das Kündigungsschreiben spätestens Ende Januar dem Versicherer vorliegen, führt Jürgen Buck weiter aus.

Bei Motorrädern errechnet sich die Höhe der Beiträge nicht nur aus dem Zeitraum der Zulassungsdauer, sondern setzt sich auch aus der Motorleistung eines Zweirades und dem Zulassungsort zusammen. Für gedrosselte Maschinen, zugelassen in kleineren Ortschaften, sind die Beiträge günstiger.

Ein Wechsel des Motorrad-Versicherers kann sogar bis zu 75 Prozent Ersparnis führen. Jürgen Buck rät daher allen Nutzern von Saisonkennzeichen die Wechselmöglichkeiten zu überprüfen.

Weitere Informationen und spezielle Vergleichsrechner für Motorradversicherer finden alle Biker auf www.geldundverbraucher.de, Rubrik Gratis.

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