(openPR) Wir vertreten einen Anleger, der eine erhebliche Summe in Schuldverschreibungen sowie Nachrangdarlehen der mittlerweile insolventen Future Business AS (?) investiert hat. Das fatale bei unserem Anleger war, dieses Kapital war für die Ausbildung der Kinder und zur Tilgung eines Immobiliendarlehens angelegt worden. Für diese Anlageziele waren die Anlagen der Future Business aG (?) nicht geeignet. Die Anlagen der Future Business AG (?) bergen zu große Risiken um für derartige Anlageziele geeignet zu sein. Es hat sich herausgestellt, dass die Infinius AG, die die Anlagen der Future Business AG (?) vertrieben hatte auch eine Niederlassung in Baden-Württemberg (Freudenstadt) hatte. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass auch in Baden-Württemberg es hunderte von Anlegern gibt, die ihr Kapital in Schuldverschreibungen oder Nachrangdargelehen der Future Business AG (?) investiert haben.
Wir prüfen momentan Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnde Infinius AG. Durch jedes Beratungs- oder Vermittlungsgespräch kommt nach der Rechtsprechung ein Vermittlungsvertrag zustande, unabhängig davon, ob ein solcher schriftlich abgeschlossen wurde oder nicht. Nach diesem Vermittlungsvertrag ist der Vermittler verpflichtet, den Anleger vollständig über die wesentlichen Risiken der Anlage aufzuklären. Unterlässt er dies oder stellt er Risiken falsch dar, so haftet der Vermittler auf Schadensersatz. Das bedeutet, der Anleger bekommt sein angelegtes Kapital zurück. Im Fall unseres Mandanten wurden die Risiken sogar bewusst falsch dargestellt, der Vermittler hat in dem Gespräch angegeben, dass für das angelegte Kapital selbst keine Gefahr bestehe. Das maximale Risiko bestehe darin, dass die Rendite ausfallen könne. Diese Darstellung war selbstverständlich falsch, wie die jetzt eingetretene Insolvenz aufzeigt. Presseberichten zu Folge ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehrere Manager der Future Business AG (?). Laut Pressemitteilungen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen bewusst falscher Darstellung in den Emissionsprospekten. Aufgrund dessen sind auch Ansprüche gegen die mittlerweile in Untersuchungshaft genommenen Manager möglich.
Im Auftrag unseres Mandanten prüfen wir momentan, ob im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes Bestandteile des Vermögens der Manager beschlagnahmt werden können. Gerne überprüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten eines Schadensersatzanspruches zu überschaubaren Kosten im Rahmen einer Erstberatung.
Wichtig für Anleger zu wissen ist, dass Ansprüche momentan bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter nicht angemeldet werden können. Laut Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters werden zu Beginn des Jahre 2014 alle Gläubiger angeschrieben mit näheren Informationen, wie die Anmeldung der Forderungen erfolgen kann. Auch die Anmeldung der Insolvenzforderung können wir gerne für Sie übernehmen.








