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PROKON – Schneeball oder nicht?

Bild: PROKON – Schneeball oder nicht?

(openPR) 15. Januar 2014. Nach der Veröffentlichung des Schreibens vom 10. Januar 2014 durch die PROKON Regenerative Energien GmbH aus Itzehoe melden sich immer mehr verunsicherte Anleger. Sie alle haben eines gemeinsam: die Sorge um ihr Geld, das sie der PROKON anvertraut haben. „Es ist festzustellen, dass von unseren Mandanten immer die gleiche Frage gestellt wird: Ist PROKON ein Schneeballsystem?“, erklärt Rechtsanwalt Florian Nolte von PWB Rechtsanwälte aus Jena.



Der Vorwurf, dass die Zinszahlungen und die Kündigungsleistungen der PROKON nur mit frischen Anlegergeldern gezahlt werden können, steht seit Jahren im Raum. Vor allem kritische Medienberichte greifen den Umstand auf, dass mit den erwirtschafteten Gewinnen aus den Kerngeschäften die mit den Genussrechten verbundenen Verpflichtungen nicht erfüllt werden könnten.

„Nach meiner Auffassung ist PROKON kein Schneeballsystem, obwohl manche Aspekte rund um die Genussrechte einen Verdacht begründen könnten.“ stellt Rechtsanwalt Florian Nolte klar. Nach den vorliegenden Unternehmenszahlen, vor allem den von Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschluss 2011, sind Sachwerte aus den drei Kern-Geschäftsbereichen in die Bilanz eingestellt. Diese könnten zur Schaffung von Liquidität veräußert werden. PROKON selbst verweist auf eine Absicherungsquote der bestehenden Genussrechte von über 90 %, ohne dabei die umstrittenen stillen Reserven einberechnet zu haben.

Die Situation bei PROKON ist mit den offenen Immobilienfonds vergleichbar. Diese hatten auch nicht die Liquidität, um die Anteilsrücknahmen der Anleger zu zahlen und werden nach Aussetzung des Handels nun abgewickelt. „Langfristige Sachwertinvestitionen mit kurz laufenden Anlegergeldern zu finanzieren, begründet immer das Risiko eines Liquiditätsengpasses. Das ist dann kein Schneeballsystem.

Auch die Anleger selbst trifft keine Schuld“, meint Rechtsanwalt Nolte mit Blick auf das Schreiben der PROKON vom 10. Januar. Dort wurde Anlegern die Schuld an einer möglichen Insolvenz des Unternehmens zugeschoben, sollten diese nicht bis Oktober 2014 auf Kündigungen und Zinszahlungen verzichten.

Anleger sollten vielmehr sich jetzt schnellstmöglich über ihre eigenen Interessen Klarheit verschaffen. Dazu gehört auch die objektive Information bei einem spezialisierten und in die Angelegenheit eingearbeiteten Rechtsanwalt. Die Fülle der bisher veröffentlichten Informationen, Vorwürfen und Handlungsanweisungen erhöht täglich die bestehende Verunsicherung noch weiter.

„Eine Standardantwort für sämtliche Anleger gibt es nicht“, meint Rechtsanwalt Florian Nolte. „Die generellen Beschreibungen der Probleme von PROKON helfen dem einzelnen Anleger nicht weiter. Es ist stets die individuelle Situation zu überprüfen. Nur hieraus ergeben sich die rechtlichen Möglichkeiten und deren Durchsetzbarkeit.“

Weitere Informationen unter www.pwb-law.com

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