openPR Recherche & Suche
Presseinformation

APM Holding AG informiert: SEPA - Verlängerung der Übergangsfrist

APM Holding AG Leonberg, Stuttgart & Berlin
APM Holding AG Leonberg, Stuttgart & Berlin

(openPR) Leonberg, Januar 2014

Die APM Group ist gut gerüstet für die Umstellung auf SEPA, überall hört oder liest man davon. Nun hat die EU-Kommission entschieden, die Übergangsfrist um sechs Monate zu verlängern.

Grund für die Verlängerung sei laut EU-Kommissar Michel Barnier die zu niedrige Umstellungsrate, die belegt, dass viele Firmen und Vereine noch nicht fit sind für das neue System. So wäre kein reibungsloser Übergang zum neuen Zahlungsverkehrssystem gewährleistet.

Bankenverband und Bundesbank hatten zum Jahreswechsel an Unternehmen und Vereine appelliert, alle nötigen Schritte einzuleiten, die eine Umstellung auf SEPA mit sich bringt. Wer im SEPA Zahlungsverkehrsraum Geld einziehen will, braucht zum einen die sogenannte Gläubiger-ID und zum anderen muss für jeden Kunden eine Mandatsreferenznummer vergeben werden. Zudem muss die Software aktualisiert werden. Das sind Aufwände, die vielerorts unterschätzt werden.

Die APM Group hat frühzeitig mit der Umstellung auf SEPA begonnen und unterstützt auch die eigenen Kunden bei den notwendigen Schritten, sodass es zu keinerlei Unterbrechungen im Zahlungsverkehr kommen wird.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf www.bankenverband.de.

Weitere Informationen zur APM Holding AG und deren Dienstleistungen für Personalmanagement & HR Services erhalten Sie auf www.apm-service.de.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 770075
 141

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „APM Holding AG informiert: SEPA - Verlängerung der Übergangsfrist“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von APM Holding AG

Bild: Befreiung von der RV-Pflicht bei Minderjährigen
Befreiung von der RV-Pflicht bei Minderjährigen
Leonberg, Juli 2014 - Gerade jetzt zu Beginn der Ferienzeit sind Minijobs zur Aufbesserung des Taschengelds bei Schülern und Studenten sehr beliebt. In der Regel erfolgt für diese Gruppe der Minijobber ein Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht, da die Altersvorsorge zu diesem Zeitpunkt nicht von Relevanz ist. Für Arbeitgeber gibt es ein paar Punkte, die es zu beachten gilt. Rechtswirksame Anträge auf die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht können nur von geschäftsfähigen Personen gestellt werden. Schüler und Studente…
Bild: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Altersvollrentner im Minijob
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Altersvollrentner im Minijob
Leonberg, Juli 2014 Altersvollrentner, die ab Rentenbeginn einer Beschäftigung nachgehen, sind befreit von der Rentenversicherung. Gleiches gilt bei Aufnahme eines Minijobs. Mit Aufnahme eines Minijobs durch einen Altersvollrentner ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Minijobber bei der Minijob-Zentrale in der Rentenversicherung anzumelden, es erfolgt die Zuordnung zur Beitragsgruppe 5. Trotz der bestehenden Rentenversicherungsfreiheit wird der Pauschalbetrag von 15% des Arbeitsentgeltes wegen Bezugs einer Altersvollrente fällig. …

Das könnte Sie auch interessieren:

Weitere Verlängerung der Umsatzsteuer-Übergangsfrist für Alt-Sportanlagenbetreiber
Weitere Verlängerung der Umsatzsteuer-Übergangsfrist für Alt-Sportanlagenbetreiber
… Betracht, sodass die neue Rechtsprechung Nachteile hervorruft. Insbesondere aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes haben zahlreiche Betreiber eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist gefordert. Der Bundesrat hat deshalb einen Gesetzentwurf beschlossen, nachdem die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 verlängert werden sollte. Dieser …
msg systems optimiert die Mandatsverwaltung mit SEPA for Insurance
msg systems optimiert die Mandatsverwaltung mit SEPA for Insurance
… Lastschriften und Überweisungen, festgelegte Fristen sowie gemeinsame Datenformate sollen die Effizienz im Zahlungsverkehr erhöhen und Kosten senken. Neue Herausforderungen für die Mandatsverwaltung Da die Übergangsfrist sehr kurz ist, müssen die Unternehmen ihre IT-Systeme und Prozesse zügig an die Erfordernisse von SEPA anpassen. Die beteiligten Systeme müssen …
Bild: Aufgehoben ist nicht aufgeschobenBild: Aufgehoben ist nicht aufgeschoben
Aufgehoben ist nicht aufgeschoben
… auf das neue SEPA-Verfahren umgestellt. Bei Überweisungen waren es immerhin schon 64 %. Aber auch 64 % ergeben keine 100 %. Die Verlängerung der Übergangsfrist sei eine Vorsichtsmaßnahme, um eine eventuelle Zahlungsunterbrechung und mögliche Folgen für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen zu vermeiden. Was Du heute kannst besorgen… Wer …
Bild: Re-Zertifizierungsaudit erfolgreich bestanden.
Re-Zertifizierungsaudit erfolgreich bestanden.
Leonberg, 13.06.2012 – Die APM Holding AG hat das Re-Zertifizierungsaudit erfolgreich bestanden. So konnte die APM unter Beweis stellen, dass mit dem QM-System ein ständiger Verbesserungsprozess angestoßen wird. Laut Prüfbericht der QAS International wurde das QM - System der APM konsequent gelebt. Gegenüber der aktuellen Norm wurden keine Abweichungen …
Deutschland nach dem formalen SEPA-Stichtag: Was haben Sie erlebt?
Deutschland nach dem formalen SEPA-Stichtag: Was haben Sie erlebt?
… Zeit bis August nutzen werden und welche Prioritäten sie in den nächsten Monaten setzen. Doch auch für Unternehmen, die SEPA schon nutzen, kann die verlängerte Übergangsfrist eine Herausforderung sein. Sie sollten sich auf etwaige Schwierigkeiten bei den Hintergrundprozessen konzentrieren, die jetzt angegangen werden sollten. Denn oft wurden Prozesse so …
Bild: SEPA kommtBild: SEPA kommt
SEPA kommt
… von Kontoverbindungen dient die BIC. EU-Länder mit anderen Währungen als dem Euro werden bis 30.10.2016 angepasst. Für Unternehmen gibt es keine Übergangsfrist, lediglich der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis 01.02.2016 nutzen. Ein Unternehmen muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen, die von der Deutschen Bundesbank …
Bild: Ein neuer Standort – viele neue Möglichkeiten für die APM Group
Ein neuer Standort – viele neue Möglichkeiten für die APM Group
onalen Portfolio-Elemente der APM Group Zugriff haben. „Für uns ist die Region Berlin aufgrund der ansässigen Unternehmen und des lokalen Arbeitsmarktes eine interessante Konstellation. Wir können somit den Vorteil örtlicher Nähe zu unseren Kunden weiter stärken.“ Michael Ebenhoch, Vorstand der APM Holding AG.
Bild: Die APM Holding AG erreicht mit der DIN EN ISO 9001:2008 einen weiteren Meilenstein
Die APM Holding AG erreicht mit der DIN EN ISO 9001:2008 einen weiteren Meilenstein
Leonberg, 06.06.2011 – Die APM Holding AG, Anbieter von BPO Dienstleistungen, hat ein Management- und Qualitätssicherheitssystem eingeführt und sich im Anschluss in allen Be-reichen des Qualitätsmanagementsystems zertifizieren lassen. Die APM Group hat sich auf Business Process Outsourcing im HR- und Finance-Bereich spezialisiert. Neben dem Outsourcing …
APM Group erweitert durch die elektronische Personalakte erneut das Produktportfolio
APM Group erweitert durch die elektronische Personalakte erneut das Produktportfolio
… entfallen hohe Kosten für Systemintegration und Lizenzkauf. Der APM Standard ermöglicht zudem eine günstige Pflege der Akte. Gemäß Michael Ebenhoch, dem Vorstand der APM Holding AG, interpretiert das Unternehmen seine Rolle als Anbieter von einheitlichen Lösungen und offeriert daher neben dem Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung und Finanzbuchhaltung …
NVinity 2.0 mit SEPA-Unterstützung
NVinity 2.0 mit SEPA-Unterstützung
… SEPA-Überweisung, die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens ist für November 2009 geplant. Der neue Standard soll nach einer mehrjährigen Übergangsfrist die bestehenden nationalen Zahlungsverkehrssysteme ablösen. Nationale SEPA-Ausprägungen Das SEPA-Datenformat, welches vom Europäischen Zahlungsverkehrsrat EPC im Dezember 2006 verabschiedet wurde, …
Sie lesen gerade: APM Holding AG informiert: SEPA - Verlängerung der Übergangsfrist