Rechtsanwälte Dr. Alexander Wiencke und Dr. Matthias Blessing
(openPR) Zum 1. Januar 2014 holt LOH Rechtsanwälte zwei neue Partner in die Kanzlei und stärkt damit zwei ihrer traditionellen Kernbereiche, das Arbeitsrecht und das Öffentliche Recht.
Einer der neuen Partner ist der renommierte Arbeitsrechtler Dr. Alexander Wiencke (60). Er wechselt von Gronak-Wiencke-Jensen zur Kanzlei am Gendarmenmarkt. Dr. Wiencke ist seit 1980 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1990 auch Notar. Er ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses „Arbeitsrecht“ der Rechtsanwaltskammer Berlin. Dr. Wiencke vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Mit Dr. Matthias Blessing (38) bekommt auch das Öffentliche Recht der Kanzlei Verstärkung auf Partnerebene. Dr. Blessing war bisher Senior-Associate bei Luther in Berlin. Er berät vorwiegend Kommunen und Projektentwicklungsgesellschaften im Bereich des Planungsrechts, des Umweltrechts und des Beitragsrechts. Dr. Blessing ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dozent an der Verwaltungsakademie Berlin.
Mit den beiden Neuzugängen wächst die Zahl der Partner in Berlin auf insgesamt 10, soviel wie noch nie in der 13-jährigen Geschichte der Kanzlei. Davon sind vier Partner im Arbeitsrecht und vier im Öffentlichen Recht tätig.
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LOH Rechtsanwälte ist eine auf die wirtschaftsrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften spezialisierte Anwaltskanzlei mit Büros in Berlin und Frankfurt/Main.
Zu den Kernkompetenzen gehören das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht, das gesamte öffentliche Recht, das Wettbewerbs- und Markenrecht sowie das Medienrecht, das Baurecht, das Energierecht und das Gesellschaftsrecht. Ferner berät die Kanzlei mit vier in Deutschland bzw. Tschechien zugelassenen Anwälten Unternehmen im deutsch-tschechischen Rechtsverkehr. Insgesamt sind 24 Anwältinnen und Anwälte in der Kanzlei tätig, darunter mehrere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Bau- und Architektenrecht. Zwei Anwälte verfügen auch über ein Notariat. Die Mandanten sind vor allem große und mittelständische Unternehmen aus dem In- und Ausland sowie eine große Zahl öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die in allen rechtlichen Belangen beraten werden, insbesondere Bundes- und Landesministerien, Universitäten, Rundfunkanstalten und Kommunen sowie deren Unternehmen.
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