openPR Recherche & Suche
Presseinformation

DETAILS ZUR REISEKOSTENREFORM: FAHRTKOSTEN

Bild: DETAILS ZUR REISEKOSTENREFORM: FAHRTKOSTEN
Marcel Radke, Steuerfachwirt bei WW+KN
Marcel Radke, Steuerfachwirt bei WW+KN

(openPR) „Die steuerliche Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit bleibt im Wesentlichen unverändert“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Regensburger Steuerkanzlei WW+KN. Statt der tatsächlichen Aufwendungen kann je nach Art des benutzten Verkehrsmittels auch ein pauschaler Kilometersatz für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden (für Fahrten mit dem Pkw 0,30 Euro, für jedes andere motorbetriebene Fahrzeug 0,20 Euro). Eine Prüfung der tatsächlichen Kilometerkosten ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer von dieser Typisierung Gebrauch macht.



„Gewisse Änderungen sind aber bei der Entfernungspauschale zu beachten“, erläutert Radke. Die kommt nämlich nach den Vorgaben des Gesetzes und der Finanzverwaltung nicht nur bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte zur Anwendung. Auch wenn es keine erste Tätigkeitsstätte gibt, der Arbeitgeber aber festgelegt hat, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft an einem bestimmten Ort einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dort seine berufliche Tätigkeit aufzunehmen (Treffpunkt für einen betrieblichen Sammeltransport, Busdepot, Fährhafen etc.), werden die Fahrten von der Wohnung zu diesem Ort wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte behandelt. Für diese Fahrten dürfen die Fahrtkosten also nur im Rahmen der Entfernungspauschale angesetzt werden.

„Auf die Berücksichtigung von Verpflegungspauschalen oder Übernachtungskosten hat die Festlegung durch den Arbeitgeber allerdings keinen Einfluss, da der Arbeitnehmer weiterhin außerhalb einer ersten Tätigkeitsstätte und somit auswärts beruflich tätig wird“, erläutert WW+KN-Experte Radke. Es wird also bei solchen „Sammelpunkten” keine erste Tätigkeitsstätte fingiert, sondern nur die Anwendung der Entfernungspauschale für die Fahrtkosten von der Wohnung zu diesem Ort sowie die Besteuerung eines geldwerten Vorteils bei Dienstwagengestellung durch den Arbeitgeber festgelegt und der steuerfreie Arbeitgeberersatz für diese Fahrten ausgeschlossen.

Bei privat organisierten Fahrgemeinschaften, die sich an einem bestimmten Ort treffen, um von dort aus gemeinsam zu ihren Tätigkeitsstätten zu fahren, gilt diese Sonderregel übrigens nicht. Hier liegt kein „Sammelpunkt” vor, der sich auf die Anwendung der Entfernungspauschale auswirken würde. Es fehlt nämlich die dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung des Arbeitgebers.

„Auch wenn der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers seine Tätigkeit in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausübt, kommt für die Fahrten von der Wohnung zum Tätigkeitsgebiet die Entfernungspauschale zur Anwendung“, erklärt Steuerfachwirt Radke. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt dann vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung ausgeübt werden soll. In einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet werden in der Regel zum Beispiel Zusteller, Hafenarbeiter und Forstarbeiter tätig.

„Bezirksleiter, Vertriebsmitarbeiter und andere Arbeitnehmer, die verschiedene Niederlassungen betreuen sowie mobile Pflegekräfte und Schornsteinfeger sind von dieser Regelung dagegen nicht betroffen“, zeigt Radke auf. Denn soll der Arbeitnehmer in mehreren ortsfesten Einrichtungen innerhalb eines Bezirks tätig werden, wird er nicht in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet, sondern an verschiedenen, möglicherweise sogar ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig.

Wird das Tätigkeitsgebiet immer wieder von anderen Zugängen aus betreten oder befahren, ist die Entfernungspauschale aus Vereinfachungsgründen bei diesen Fahrten nur für die Entfernung von der Wohnung zum nächstgelegenen Zugang anzuwenden. Für alle Fahrten innerhalb des Tätigkeitsgebietes sowie für die zusätzlichen Kilometer bei den Fahrten von der Wohnung zu einem weiter entfernten Zugang können weiterhin die tatsächlichen Aufwendungen oder der pauschale Kilometersatz angesetzt werden.

Wie bei der Regelung zu Sammelpunkten hat die Festlegung „tätig werden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet” – im Gegensatz zum bisherigen „weiträumigen Arbeitsgebiet”, das auch „regelmäßige Arbeitsstätte” sein konnte – keinen Einfluss auf die Berücksichtigung von Verpflegungspauschalen oder Übernachtungskosten, weil der Arbeitnehmer weiterhin auswärts beruflich tätig wird. Es wird nur die Anwendung der Entfernungspauschale für die Fahrtkosten von der Wohnung zum nächstgelegenen Zugang festgelegt und die Besteuerung eines geldwerten Vorteils bei Dienstwagengestellung durch den Arbeitgeber geregelt sowie der steuerfreie Arbeitgeberersatz für diese Fahrten ausgeschlossen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 767047
 1048

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „DETAILS ZUR REISEKOSTENREFORM: FAHRTKOSTEN“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von WW+KN - Steuerberater für den Mittelstand

Bild: Förderung von Forschung und EntwicklungBild: Förderung von Forschung und Entwicklung
Förderung von Forschung und Entwicklung
Kleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten. „Durch die neue steuerliche Forschungszulage sollen ab 2020 vor allem kleine und mittlere Unternehmen vermehrt in die eigene Forschung und in Entwicklungstätigkeiten investieren“, so Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei WW+KN. Die Forschungszulage ist unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation des Unternehmens, weil sie nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nic…
Bild: Umsatzsteuer bei Miet- und LeasingverträgenBild: Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen
Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen
Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien für die umsatzsteuerliche Behandlung eines Miet- oder Leasingvertrags als Lieferung oder sonstige Leistung neu geregelt. Von der umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Miet- oder Leasingvertrags hängt ab, wann die Umsatzsteuer aus dem Vertrag entsteht. „Handelt es sich umsatzsteuerlich um eine Lieferung, fällt die Umsatzsteuer sofort in voller Höhe an, bei einer sonstigen Leistung dagegen sind die einzelnen Raten umsatzsteuerpflichtig, sodass sich die Umsatzsteuer über die Laufzeit verteilt“, erklärt…

Das könnte Sie auch interessieren:

24/7-MIETRÜCKGABE BEI WELLEN+NÖTHEN AM STANDORT KÖLN
24/7-MIETRÜCKGABE BEI WELLEN+NÖTHEN AM STANDORT KÖLN
… ein Projekt betreuen und das gemietete Equipment noch am gleichen Tag bis spät in die Nacht zurückbringen können, sparen sie wertvolle Zeit und auch Fahrtkosten, die sie gegebenenfalls am nächsten Tag in Kauf nehmen müssten“, ergänzt Hogrefe. Nach der obligatorischen Eingangsprüfung des zurückgegebenen Equipments muss der Kunde innerhalb der Mietfrist …
Bild: Achtung Reisekostenreform 2014!Bild: Achtung Reisekostenreform 2014!
Achtung Reisekostenreform 2014!
Die Reisekosten-Spezialisten von Viatos und die Albertakademie veranstalten am Nachmittag des 26.09.2013 eine erste gemeinsame Experten-Runde zum aktuellen Thema der Reisekostenreform 2014. Der Steuerrechtsexperte Uwe Albert aus Hamburg und Frank Woitag, Geschäftsführer der Viatos GmbH in Zwenkau, zeigen anhand von Praxisbeispielen, wie Geschäftsreiseprozesse …
Bild: Klarstellungen zum ReisekostenrechtBild: Klarstellungen zum Reisekostenrecht
Klarstellungen zum Reisekostenrecht
… Fragen der Wirtschaftsspitzenverbände beantwortet. Dabei geht es um die Arbeitnehmersammelbeförderung und um Snacks während einer Reise. • Mahlzeitengestellung: Bei der Reisekostenreform wurde auch die Behandlung der vom Arbeitgeber anlässlich einer Auswärtstätigkeit gestellten üblichen Mahlzeiten neu geregelt. Verpflegungsmehraufwendungen können nur …
Bild: SD-Reisekosten 2014 für Windows rechnet Reisespesen ab – angepasst an die neue GesetzgebungBild: SD-Reisekosten 2014 für Windows rechnet Reisespesen ab – angepasst an die neue Gesetzgebung
SD-Reisekosten 2014 für Windows rechnet Reisespesen ab – angepasst an die neue Gesetzgebung
… wenn es darum geht, die ganz normalen Posten des Alltags für die Buchhaltung zu erfassen. Richtig kompliziert wird es erst, wenn es um die neue Reisekostenreform geht. Die Windows-Software SD-Reisekosten 2014 hilft und verbucht die Dienstreisen der Mitarbeiter zusammen mit allen Belegen und einem Fahrtenbuch. Die aktuelle Version bietet eine überarbeitete …
Mobile Abrechnung mit der Reisekosten-App
Mobile Abrechnung mit der Reisekosten-App
… Nutzern zur Verfügung zu stellen Kostenlose "Lite-Version", schnelle Updates In der neuen Version der Reisekosten-App sind bereits alle Neuerungen sowie alle neuen Pauschalen der Reisekostenreform 2014 integriert. Eine kostenlose "Lite-Version" bietet die Möglichkeit, sich mit der Funktionsweise von Reisekosten vertraut machen. Diese Version ist auf 3 …
Bild: Neuer Report: Aus- und Weiterbildung finanzieren - Wissen, wo es Geld und Preise gibt.Bild: Neuer Report: Aus- und Weiterbildung finanzieren - Wissen, wo es Geld und Preise gibt.
Neuer Report: Aus- und Weiterbildung finanzieren - Wissen, wo es Geld und Preise gibt.
… Brandenburg vergibt branchenbezogene Coachingleistungen im Projekt "green companies" * Neuauflage eines Förderprogramms für Projekte im Personalbereich mit Demografiebezug *BUNDESFINANZHOF Urteil ermöglicht Fahrtkosten bei Studium und Weiterbildung real steuerlich geltend zu machen Für die last -minute-Meldungen älterer Ausgaben dieses Reports gibt es …
Bild: Buchvorstellung: "Änderungen im Reisekostenrecht 2013/2014" - Neue Fachliteratur über die ReisekostenreformBild: Buchvorstellung: "Änderungen im Reisekostenrecht 2013/2014" - Neue Fachliteratur über die Reisekostenreform
Buchvorstellung: "Änderungen im Reisekostenrecht 2013/2014" - Neue Fachliteratur über die Reisekostenreform
Der Autor Stanley Hinz stellt in seinem kürzlich erschienenen Fachbuch „Änderungen im Reisekostenrecht 2013/2014“ auf 80 Seiten die Reisekostenreform vor. In leicht verständlicher Weise führt der Verfasser den Leser in das neue, ab 1. Januar 2014 gültige System ein. Dabei stellt er das aktuelle und das reformiere Recht gegenüber. Das Werk erklärt, warum …
Bild: Achtung Reisekostenreform 2014Bild: Achtung Reisekostenreform 2014
Achtung Reisekostenreform 2014
Die Reisekosten-Spezialisten von Viatos und die Albertakademie veranstalten am Nachmittag des 26.09.2013 eine erste gemeinsame Experten-Runde zum aktuellen Thema der Reisekostenreform 2014. Der Steuerrechtsexperte Uwe Albert aus Hamburg und Frank Woitag, Geschäftsführer der Viatos GmbH in Zwenkau, zeigen anhand von Praxisbeispielen, wie Geschäftsreiseprozesse …
CDH wendet sich an Mitglieder des Finanzausschusses
CDH wendet sich an Mitglieder des Finanzausschusses
… Vertriebsunternehmen sei das Thema Reisekosten von besonderer Bedeutung, denn Geschäftsreisen stellten einen wesentlichen Bestandteil ihrer Vermittlungstätigkeit dar. Die CDH fordert daher eine Reisekostenreform, die einerseits eine Vereinfachung eines komplizierten Systems im Fokus hat und andererseits sich realitätsnah an den tatsächlichen Kosten orientiert. Es sei …
Bild: Von Berufswegen auf Reisen – Was ändert sich durch die Reisekostenreform ab 2014Bild: Von Berufswegen auf Reisen – Was ändert sich durch die Reisekostenreform ab 2014
Von Berufswegen auf Reisen – Was ändert sich durch die Reisekostenreform ab 2014
… bei der Reisekostenabrechnung kennenlernen und rechtssicher anwenden Berlin, 27.11.13: Das IFM Institut für Managementberatung GmbH bietet am 18.12. ein Seminar zum Thema Reisekostenreform 2014 an. Zum 01.01.2014 tritt das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und steuerlichen Reiskostenrechts“ in Kraft. Mit der Gesetzesreform …
Sie lesen gerade: DETAILS ZUR REISEKOSTENREFORM: FAHRTKOSTEN