(openPR) Stellungnahme des Spitzenverbandes für Vertrieb zum Jahresteuergesetz 2013
Der Finanzausschusses des Deutschen Bundesrates wird in seiner Sitzung am 21. Juni 2012 u. a. das Jahressteuergesetz 2013 behandeln. Die Centralverei-nigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. hat dazu eine Stellungnahme vorgelegt.
Die CDH begrüßt alle Anstrengungen, die eine Entbürokratisierung vorantreiben wie z. B. die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Bedauerlicherweise finde sich im Entwurf nicht - wie noch im Kabinettsbeschluss 2011 angekündigt - ei-ne Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von zehn auf fünf Jahre wieder, sondern eine Änderung auf acht bzw. sieben Jahre. Zukünftig würden der Finanz-verwaltung - dank elektronischer Verfahren - umfassende Datenauswertungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die eine schnellere Überprüfung von Steuerfällen ermöglichten. Vor diesem Hintergrund hält die CDH eine Aufbewahrungsfrist von über fünf Jahren nicht für angemessen. Der Spitzenverband sieht allerdings im Jahresteuergesetz einen deutlichen Beitrag, die Belastungen für die Wirtschaft zu senken und einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratie-abbau.
Die CDH begrüßt auch die Regelung zum Nachteilsausgleich für die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen, diese beseitige die derzeitige Benachteiligung von Elektrofahrzeugen hinsicht-lich der 1%-Regelung.
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Es sei zu erwarten, dass im Laufe der weiteren Behandlung des Jahresteuergesetz 2013 auch die Reform der Reisekosten auf die Tagesordnung gesetzt wird. Für Vertriebsunternehmen sei das Thema Reisekosten von besonderer Bedeutung, denn Geschäftsreisen stellten einen wesentlichen Bestandteil ihrer Vermittlungstätigkeit dar. Die CDH fordert daher eine Reisekostenreform, die einerseits eine Vereinfachung eines komplizierten Systems im Fokus hat und andererseits sich realitätsnah an den tatsächlichen Kosten orientiert. Es sei zwingend notwendig, die Spesensätze, die seit 1996 nahezu unverändert geblieben seien, an die Inflation anzupassen. Jetzt müsse die Chance genutzt werden, die Vereinfachungen auch gerecht für die Betroffenen umzusetzen.
Des Weiteren regt die CDH an, das Thema Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wieder aufzunehmen. Zur Entlastung kleiner und mittlerer Un-ternehmen sei es an der Zeit, die Sofortabschreibung auf 1.000 EUR zu erhöhen. Hierdurch würden die Abschreibungsbedingungen gerade für den Mittelstand verbessert sowie die Investitionsnachfrage angekurbelt.
Berlin, 20. Juni 2012





