(openPR) Plenarabstimmung zum Grünbuch Arbeitsrecht
Die CDH begrüßt, dass das Europäische Parlament in seiner Plenarabstimmung zum Grünbuch Arbeitsrecht beschlossen hat, dass Kleinstunternehmer mit nur einem Auftraggeber echte Selbständige sind. Damit lehnten die Abgeordneten den im Grünbuch Arbeitsrecht gemachten Vorschlag ab, Arbeitneh-merschutzrechte auf diese Selbständige auszudehnen.
Eine Ausdehnung der Arbeitnehmerschutzrechte auf Selbstän-dige mit nur einem Auftraggeber würde negative Folgen für die gesamte deutsche Wirtschaft haben. In vielen Branchen ist es üblich, dass Selbständige nur für einen Auftraggeber arbeiten, beispielsweise im Vertrieb. Rund 10% der CDH-Mitglieder sind aus unterschiedlichen Gründen nur für einen Auftraggeber tä-tig. Würden Arbeitnehmerschutzrechte auf diese Handelsver-tretungen ausgeweitet, kommen auf die Auftraggeber bei der Beauftragung solcher Handelsvertretungen zusätzlichen Kosten und Forderungen zu. Das könnte letztendlich dazu führen, dass sich die Auftraggeber gegen eine Zusammenarbeit entschei-den. Hierdurch würde den betroffenen Handelsvertretung die Grundlage ihres Unternehmens genommen.
Ähnlichen Folgen waren in Deutschland Ende der 90er-Jahren aufgetreten, als unter der damaligen Regierung ein Gesetz eingeführt wurde, das die nun auf europäischer Ebene disku-tierte Ausdehnung von Arbeitnehmerschutzgesetze auf Selb-ständige mit nur einem Auftraggeber vorsah. Auch auf Betrei-ben der CDH wurde dieses Gesetz nach Änderungen wieder gänzlich aus dem deutschen Gesetzestext gestrichen.
Mit guten Argumenten und reichlich Erfahrung konnten die Ab-geordneten nach zähem Ringen überzeugt werden. Mit ihrer Entscheidung geben die Abgeordneten Selbständigen mit ei-nem Auftraggeber die Chance, zu wachsen und vor allem neue Arbeitsplätze zu schaffen.
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