(openPR) Mölln, 11. Dezember 2013: Mediation und Wirtschaftsmediation sind derzeit Begrifflichkeiten, die immer häufiger in den Medien aufgegriffen werden. Dadurch entsteht der Eindruck, die Mediationspraxis gewinnt an Bedeutung und hilft mehr denn je zeitaufwändiges Prozessieren und hohe Gerichtskosten zu vermeiden – „schön war´s!“
„Schön wär´s!“, warnt der Wirtschaftsmediator Martin Kaleta aus Mölln und führt weiter aus: „All diejenigen, die sich der Illusion hingeben, die Wirtschaftsmediation wäre auf dem Vormarsch, sei an dieser Stelle gesagt, dass derzeit geradezu inflationär von der Wirtschaftsmediation die Rede ist. Aber wo Mediation heutzutage drauf steht, muss noch lange keine Mediation drin stecken.“
Damit sind vor allem die Presse, verschiedene Versicherer und die Gerichte gemeint, die alle unter dem Begriff Mediation eine bestimmte Dienstleistung beschreiben oder anbieten. Im Grunde weicht diese aber sehr stark von dem ab, was unter einem Mediationsverfahren von Experten verstanden wird.
In betreffenden Presseartikeln wird z.B. nicht eindeutig zwischen Schlichtung und Mediation unterschieden. Des Weiteren bemühen sich Versicherer derzeit sehr stark, Schadensfälle in Form von Mediation abzuwickeln, wodurch Geld eingespart werden soll. Dies geht mit der Tatsache einher, dass nur und ausschließlich Mediatoren zum Zuge kommen, die sich auf die eine oder andere Art und Weise einer Versicherung verpflichtet haben. Oftmals sind sie sogar direkt bei den entsprechenden Versicherungen angestellt, womit das Kostensparmodell der Versicherer perfekt ist (vgl. http://versicherungsmonitor.de/2013/11/rechtsschutzversicherung-und-mediation-eine-mogelpackung-3/ oder http://www.rundschau-online.de/rechtsanwaelte-und-kanzleien/problemloesung-mediation-wird-immer-beliebter,16135052,25077336.html). Die bereits angesprochenen Gerichte bieten eine „Mediation beim Güterichter“ an, die in der Praxis beinahe mit allen Kriterien eines originären Mediationsverfahrens bricht. Eine nähere Betrachtung macht deutlich, dass alleine die durchschnittliche Ausbildungsdauer der am Gericht tätigen Mediatoren in keinster Weise ausreicht, um auch nur die Mindeststandards eines ordentlichen Mediationsverfahrens zu gewährleisten (vgl. Gläßer/Schroeter, 2011: Gerichtliche Mediation, Baden-Baden, S. 114 f.).
Alles in allem werden die Begrifflichkeiten Mediation und Wirtschaftsmediation lediglich benutzt, um diverse Eigeninteressen durchzusetzen. Die eigentlichen Mediationsteilnehmer (Medianten) bleiben mit ihrem Bedürfnis nach einer Konfliktbeilegung auf der Strecke. Es ist eine besorgniserregende Entwicklung, die jedem schadet, der sich tatsächlich ernsthaft mit einem Konflikt auseinandersetzen möchte, um eine nachhaltige Konfliktlösung im beiderseitigen Einvernehmen z.B. untern langjährigen Geschäftspartnern oder Kollegen zu finden. Hier wird dringend empfohlen, auf einen unabhängigen Wirtschaftsmediator zu setzen und vorher gründlich nach dem passenden Anbieter zu suchen.