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Rürup Rente – Vorsorge für Selbstständige

(openPR) Als selbstständiger ist man nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung angemeldet. Das bedeutet, dass man für seine komplette Altersvorsorge allein zuständig ist. Schafft man es also nicht, über die Jahre hinweg genug Geld anzusparen, kann dies im Alter zu einer sehr schweren Zeit führen. Nämlich dann, wenn man nicht mit 65 Jahren aufhören kann zu arbeiten, sondern vielleicht bis in die achtziger arbeiten muss, oder es einem aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist ab einem bestimmten Alter weiterzuarbeiten. Für genau diese Gründe wurde 2005 die Rürup Rente eingeführt, damit Selbstständige auch ab einem bestimmten Alter aufhören können zu arbeiten und über eine Rente verfügen. Die wichtigsten Informationen zur Rürup Rente findet man auf http://ruerup-rente.net/



Beitragsfrei wenn nötig
Um wirksam für das Alter vorzusorgen empfiehlt es sich in jedem Fall sein Geld in eine private Altersvorsorge zu stecken. Bei der Rürup Rente kann man das sogar überaus flexibel tun. Ist die Auftragslage also in einem Jahr mal nicht so berauschend, dass man also kein Geld für die Altersvorsorge zurücklegen kann, wird der Vertrag einfach vorübergehend beitragsfrei gestellt. Ansonsten sind auch die Einzahlungen sehr flexibel. Diese können monatlich, jährlich und auch aus der Reihe als Sonderzahlungen getätigt werden. Dabei ist auch die Höhe der Einzahlungen nicht wichtig. Maximal sollten allerdings 20.000 Euro in die Rürup Rente eingezahlt werden. Dies ist der vom Gesetzgeber festgelegte Maximalbetrag, von dem man Steuervergünstigungen erhalten kann. Natürlich kann auch mehr eingezahlt werden, nur kann man dafür nicht mit weiteren Steuervergünstigungen rechnen.

Kapital ist Pfändungssicher
Von den 20.000 Euro Maximaleinzahlungsbetrag können noch in diesem Jahr 76 Prozent, also 15.200 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Im nächsten Jahr sind es mit 15.600 Euro bereits 78 Prozent. Diese Förderhöchstgrenze ( http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/09/2012-09-26-kabinett-altersvorsorge.html ) erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozent, bis man im Jahr 2025 dann die vollen 20.000 Euro absetzen kann. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Förderhöchstgrenze sogar auf 40.000 Euro pro Jahr. Über das eingezahlte Geld braucht man sich keine Sorgen mehr zu machen, denn sollte es mal der Fall sein, wird das angesparte Kapital nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet und ist zu allem Überfluss auch noch pfändungs- und insolvenzgeschützt.

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