(openPR) 25. November 2013
Beschwerdemanagement und Beschwerdebearbeitung: HBA-Consulting AG unterstützt bei den Herausforderungen zur Umsetzung der EIOPA-Leitlinie (EIOPA-BoS-12(069)
Zum 01.01.2014 wird die Sammelverfügung „Beschwerdemanagementfunktion und Beschwerdebearbeitung bei Versicherungsunternehmen“ wirksam. Zu diesem Zeitpunkt müssen Versicherungsunternehmen die Mindestanforderungen zur Beschwerdebearbeitung einhalten. Betroffen sind alle zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Erstversicherungsunternehmen (Sitz im Inland, § 105, § 110a und §110d des Versicherungsaufsichtsgesetzes) mit Ausnahme der Pensionskassen. Pensionsfonds und Rückversicherer fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich dieser Sammelverfügung.
Die Mindestanforderungen für die Unternehmen können wie folgt abgegrenzt werden:
Managementfunktion
Erstellung interner Leitlinien
Dokumentation/Registrierung
Berichts-/Informationspflicht
Interne Weiterverfolgung
Bereitstellung von Informationen
Mitteilung der Entscheidung und Hinweise
Diese Mindestanforderungen werden in den EIOPA-Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen (EIOPA-BoS-12/069) Umsetzung in die nationale Aufsicht durch BaFin Sammelverfügung vom 20.09.2013 in Verbindung mit dem Rundschreiben 3/2013 (VA 43-I 2512-2012/0007) und VVG § 7 Abs.2 (VVG-InfoV) dargestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
„Was sich hinter den einzelnen Mindestanforderungen verbirgt und welche Auswirkungen das auf Ihre Prozesse hat, erläutern unsere Fachexperten gerne in einem individuellen Fachgespräch“ so Ralf Rüttgers, Bereichsleiter und Prokurist der HBA-Consulting AG.
Wir haben Ihr Interesse geweckt oder Sie wünschen weitere Informationen? Gerne steht Ihnen Nicole Kistermann unter +49 (0) 241 / 400 50 390 oder per E-Mail
zur Verfügung.
Sie möchten künftig interessante Informationen erhalten? Dann melden Sie sich noch heute an.









