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WW+KN referierte bei Deutsch-Slowenischer Außenhandelskammer

Bild: WW+KN referierte bei Deutsch-Slowenischer Außenhandelskammer
Die WW+KN-Kollegen Veronika Prüll, Marcel Radke und Matthias Winkler mit den AHK-Mitarbeitern
Die WW+KN-Kollegen Veronika Prüll, Marcel Radke und Matthias Winkler mit den AHK-Mitarbeitern

(openPR) Bei der Herbst-Tagung der Deutsch-Slowenischen Industrie- und Handelskammer in Ljubljana referierte WW+KN-Geschäftsführer und Steuerberater Matthias Winkler zu steuerlichen Pflichten slowenischer Unternehmen, die in Deutschland geschäftlich tätig sind. Mehr als 50 Vertreter von Firmen aus ganz Slowenien nahmen an der Tagung teil.

Unter dem Titel „Markteintritt Deutschland“ lud die Deutsch-Slowenische Außenhandelskammer (AHK) zur Herbst-Tagung im Austria-Trend-Hotel in Ljubljana. Eröffnet wurde die Tagung von der Geschäftsführerin der AHK Slowenien, Gertrud Rantzen, welche auf die besondere Bedeutung der Geschäftsbeziehungen Sloweniens zu Deutschland einging. Auch die deutsche Botschafterin in Slowenien, Dr. Anna Prinz, ging auf die besondere Bedeutung des innereuropäischen Handels ein und verwies darauf, dass Deutschland der größte Außenhandelspartner Sloweniens ist.

WW+KN-Geschäftsführer und Steuerberater Matthias Winkler referierte zum Thema „Steuerliche Pflichten slowenischer Unternehmen und deren Arbeitnehmer in Deutschland“. Dabei stellte er insbesondere die verschiedenen Möglichkeiten dar, wie slowenische Unternehmen den Markt in Deutschland für sich erschließen können. Vom Distanzgeschäft über die Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte oder die Etablierung einer eigenen deutschen Tochtergesellschaft würden sich zahlreiche Möglichkeiten für Firmen aus Slowenien bieten.
Besonders ging WW+KN-Steuerexperte Winkler auf die Bestimmungen des deutsch-slowenischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) ein, welches bei Bauausführungen und Montagen mit einer Dauer von mehr als zwölf Monaten die Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte und eine Steuerpflicht in Deutschland vorsieht. Vielen slowenischen Baufirmen seien diese Bestimmungen unbekannt und diese würden dann häufig von ungeplanten Steuerzahlungen sowie strengen Formvorschriften überrascht. Winkler, der zugleich auch Fachberater für internationales Steuerrecht ist, empfahl daher den anwesenden slowenischen Firmen sich genau mit den deutschen Bestimmungen zu befassen, ehe sie in Deutschland tätig werden.

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