openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Lange Fristen können den Vertrag unwirksam machen

23.08.201315:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Lange Fristen können den Vertrag unwirksam machen

(openPR) Wie wir hier schon wiederholt dargestellt haben, ist ein ordentlicher Vertragsschluss oftmals gar nicht so einfach: Ist ein Vertrag überhaupt zustande gekommen? Wenn ja, wann? Und mit welchem Inhalt? Der Bundesgerichtshof hat nun eine weitere Frage aufgebracht, die auch für die Veranstaltungsbranche durchaus Potential für Probleme in sich birgt.



Worum geht es?
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall gab es zwei Vertragspartner, A und B.

Die AGB wurden dabei von B vorgegeben. Darin hieß es u.a., dass das Angebot des A vier Wochen wirksam sei und nach den vier Wochen zwar noch fortbestehe, aber von A widerrufen werden könne.

Der A gab daraufhin ein Angebot ab – das der B nach mehreren Monaten angenommen hatte. Nach der Auffassung von B wäre der Vertrag nun zustande gekommen, da A sein altes Angebot nicht widerrufen hatte.

Der A hatte aber zwischenzeitlich keine Lust mehr auf den Vertrag und war der Auffassung, dass die AGB-Klausel des B unwirksam sei, da sie ihn trotz Widerruf quasi ewig an sein Angebot binden würde.

Der Hintergrund:
Normalerweise ist das Angebot solange gültig, wie der Angebotsempfänger normalerweise braucht, es anzunehmen. Die Gerichte gehen hier typischerweise von wenigen Tagen aus – dauert die Annahme des Angebots mehr als 14 Tage, wird es schon schwierig, einen Vertragsschluss noch zu bejahen.

Der Anbieter selbst kann x-beliebig diese gesetzliche Frist abändern: Er kann sie also verkürzen (bspw. „Binnen einer Stunde“) oder beliebig verlängern (bspw. „Ich halte mich an mein Angebot sechs Monate gebunden“). Wichtig: Diese individuelle Frist muss vom Anbieter selbst kommen.

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte aber nicht der Anbieter, sondern der Angebotsempfänger diese Frist diktieren wollen – naturgemäß zu seinen Gunsten, nämlich so, dass er möglichst viel Zeit hat, das Angebot noch annehmen zu können.

Das Urteil des BGH:
Handelt es sich bei solchen Klauseln, die der Angebotsempfänger vorgibt und in der er die Annahmefristen diktiert, um eine AGB-Klausel, ist sie unwirksam, wenn sie über eine Vier-Wochen-Bindung hinausgeht: Eine mehr als vierwöchige Bindung, die dem Anbieter aufgezwungen wird, ist unangemessen benachteiligend im Sinne des strengen AGB-Rechts.

Wann ist eine Klausel eine AGB-Klausel: Wenn Sie öfter (= mehr als dreimal) verwendet wird oder verwendet werden soll.

Nur, wenn
• der Anbieter selbst diese Klausel vorgibt, oder
• beide Vertragspartner diese Klausel individuell aushandeln,
wäre eine solche zeitliche Bindungsfrist wirksam.

Betroffen von diesem Urteil sind alle Unternehmen, die mit langen Annahmefristen arbeiten. Hier ist also besondere Vorsicht geboten, da ansonsten aufgrund des unwirksamen Vertrages eine Rückabwicklung droht.

Thomas Waekte
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 742207
 60

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Lange Fristen können den Vertrag unwirksam machen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Regionales Branchenbuch – Vorsicht Abzocke
Regionales Branchenbuch – Vorsicht Abzocke
… zweifelhafte Branchenbuchanbieter. In aller Regel lassen sich die Verträge juristisch angreifen und die vermeintlichen Forderungen zu Fall bringen. Da in diesen Angelegenheit Fristen zu beachten sind, sollte eine juristische Beratung nicht lange vor sich hergeschoben werden. Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung …
Immobilien in Florida kaufen
Immobilien in Florida kaufen
… Kaufvertrag einbezogenen Einrichtungsgegenstände (z. B. technische Geräte, Möbel etc.) enthalten. In dem Vertrag müssen der genaue Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen (z. B. Fristen, Anzahlungen) aufgeführt sein. Sofern der Kaufpreis durch eine Fremdfinanzierung aufgebracht werden soll, sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, die dem Käufer das …
Bild: HDT – Seminar in Berlin am 6. Juni 2013 zum Thema aktuelles Vertragsrecht für PraktikerBild: HDT – Seminar in Berlin am 6. Juni 2013 zum Thema aktuelles Vertragsrecht für Praktiker
HDT – Seminar in Berlin am 6. Juni 2013 zum Thema aktuelles Vertragsrecht für Praktiker
… im Vertrag (Verzug - Unmöglichkeit - Fixgeschäft - Fehlerbegriff - Mängelhaftung und Garantie - Schadensersatz - Untersuchungs- und Rügeobliegenheit - Fristen und Vertragsstrafen) Alles über Werkverträge, Urheberrechte und Schutzrechte. Das Angebot ist konzipiert für Führungs- und Nachwuchskräfte, Unternehmensleiter, Techniker, Ingenieure Details und …
Bild: Verträge als Kostenfalle? Rechtstipps für VerbraucherBild: Verträge als Kostenfalle? Rechtstipps für Verbraucher
Verträge als Kostenfalle? Rechtstipps für Verbraucher
… auch der Widerruf erklärt werden“, erklärt der Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Zusätzlich sollte der Verbraucher vorsorglich die Kündigung aussprechen, um keine Fristen zu versäumen, falls sich später herausstellt, dass doch ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Gerade Kinder und Jugendliche reagieren oft auf diese „Handy-Extras“. …
Bild: Florida Immobilien – Grundstückskauf in den USABild: Florida Immobilien – Grundstückskauf in den USA
Florida Immobilien – Grundstückskauf in den USA
… Kaufvertrag einbezogenen Einrichtungsgegenstände (z. B. technische Geräte, Möbel etc.) enthalten. In dem Vertrag müssen der genaue Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen (z. B. Fristen, Anzahlungen) aufgeführt sein. Sofern der Kaufpreis durch eine Fremdfinanzierung aufgebracht werden soll, sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, die dem Käufer das …
Bauvertrag: Fertigstellungstermine am besten vertraglich festschreiben
Bauvertrag: Fertigstellungstermine am besten vertraglich festschreiben
Terminverzögerungen gehören zu den typischen Ursachen für Streitigkeiten am Bau. Die lassen sich vermeiden, wenn Fristen und Termine bereits im Bauvertrag konkret geregelt werden. Eine Information für Bauherren. Ein Beitrag der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht "Ärger ist dagegen programmiert, wenn im Bauvertrag keine Terminvereinbarungen …
Bild: Fristen im VertragBild: Fristen im Vertrag
Fristen im Vertrag
Ein Angebot ist nicht ewig gültig. Der Anbieter muss sich an sein Angebot nur binnen bestimmter Fristen halten. In diesen Fristen muss das Angebot angenommen werden, wenn der Vertrag zustande kommen soll. Folgende drei Fristen gibt es: 1.) Die individuelle Frist des Anbieters Derjenige, der das Angebot abgibt, kann selbst eine Frist setzen. Er kann also …
Bild: Anwalts-Tipp zum Poststreik: Achtung bei Fristen und Rechtsgeschäften!Bild: Anwalts-Tipp zum Poststreik: Achtung bei Fristen und Rechtsgeschäften!
Anwalts-Tipp zum Poststreik: Achtung bei Fristen und Rechtsgeschäften!
Beim Poststreik sollte man die Folgen verspäteter Zustellung im Blick, rät Rechtsanwalt Udo Reissner. Insbesondere bei behördlich oder gerichtlich gesetzten Fristen ist erhöhte Vorsicht geboten. Paketboten und Briefträger sind in einen unbefristeten Arbeitskampf getreten. Zahlreiche Briefe und Pakete bleiben demnach liegen und erreichen ihre Empfänger …
Zur Beendigung der Rentenleistungspflicht bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
Zur Beendigung der Rentenleistungspflicht bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
… Unterstützung. Bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können Fehler bei der Schadensmeldung vermieden und die Einhaltung von Fristen und Formen gewährleistet werden. http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html
KAMAX setzt auf transparentes Vertragsmanagement mit otris software
KAMAX setzt auf transparentes Vertragsmanagement mit otris software
… für den Erfolg des Unternehmens verantwortlich. Das stetig steigende Vertragsvolumen, insbesondere in den Bereichen Vertrieb, Einkauf und IT sowie die fehlende automatisierte Fristen- und Terminüberwachung waren Auslöser für die Suche nach einer neuen Softwarelösung für das konzernweite Vertragsmanagement. Ihrem Anspruch folgend suchten die Homberger …
Sie lesen gerade: Lange Fristen können den Vertrag unwirksam machen