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Terminsache Gelangensbestätigung

15.08.201316:16 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Die Übergangsregelung endet in Kürze. Handeln Sie jetzt!

Ab dem 1. Oktober 2013 stellt die Neuregelung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) neue Herausforderungen an Unternehmen, die Waren an andere Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten versenden.

Um die Umsatzsteuerfreiheit bei Lieferungen in einen anderen EU-Staat zu gewährleisten, muss das Gelangen der Ware nachgewiesen werden.

Sie sollten deshalb jetzt aktiv werden und prüfen, ob Sie die Umsatzsteuerbefreiung mit der Gelangensbestätigung oder mit anderen Nachweisen belegen wollen.

Die Software "U12-Umsatzsteuer Befreiung Sichern" übernimmt für Sie die Kommunikation mit den Warenempfängern. Der Status jeder Gelangensbestätigung und der Rückläufer wird überwacht und fehlende Bestätigungen werden angemahnt.

Bei KEP-Sendungen (Kurier-, Express-, Paketdienst) kann das vollständige Tracking and Tracing Protokoll zusammen mit dem Beleg einer schriftlichen oder elektronischen Auftragserteilung als Nachweis für die Steuerbefreiung genutzt werden. Unsere Software automatisiert diesen Prozess und minimiert Ihren Arbeitsaufwand.

Vorteile der Softwarelösung:
- Automatisierte Erstellung der Gelangensbestätigungen (GLB)
- Verwaltung und Statusübersicht aller GLB
- Fehlende GLB anmahnen und verwalten
- Archivierung der GLB
- Filter-, Sortier- und Suchfunktion der GLB
- Sicherung der Umsatzsteuerbefreiung

U12 beinhaltet außerdem eine qualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer-Identnummer (USt-IdNr.), die der Gesetzgeber seit dem 01.07.2011 verlangt.

Eine Produktbeschreibung zu unserer Software finden Sie unter:
http://www.rhenania-computer.de/u12

Wir beraten Sie gerne!
Ein konkretes Angebot fordern Sie bitte direkt bei Herrn Halbig unter der Tel.-Nr.: 02224-9600017 oder per eMail unter E-Mail an.

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