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Der Unternehmer-Notfall-Koffer muss parat stehen

Bild: Der Unternehmer-Notfall-Koffer muss parat stehen
Der Notfallkoffer nützt bei Firmenverkauf auch dem Unternehmensnachfolger
Der Notfallkoffer nützt bei Firmenverkauf auch dem Unternehmensnachfolger

(openPR) "Über die Nachfolge für mein Unternehmen kann ich mir später Gedanken machen". So oder ähnlich denken viele Firmeninhaber. Das kann fatale Folgen haben. Denn auch wenn der Unternehmensverkauf und die Übergabe noch nicht ansteht, kann es erforderlich werden, dass jemand unmittelbar für den Chef einspringen und die Geschäfte führen muss. Zum Beispiel bei Unfall oder Krankheit.

Dafür muss ein Unternehmer-Notfallkoffer gepackt werden, der alle wichtigen Informationen zum laufenden Geschäftsbetrieb enthält - Verträgen, Bankkonten, Kunden, Passwörter. Auch an Vollmachten muss gedacht werden, da das Unternehmen sonst handlungsunfähig ist. Denn was viele nicht wissen: eine Generalvollmacht für Ehegatten gibt es nicht. Und nur wenige Wochen der Handlungsunfähigkeit können ausreichen, einen ansonsten gesunden Betrieb in die Insolvenz zu führen.

Der Grund, warum sich viele Unternehmer nicht mit dem Thema der unternehmerischen Notfallvorsorge beschäftigen: sie wissen nicht, wo sie anfangen sollen. Dabei sind die nötigen Informationen bereits an vielen Stellen gebündelt und übersichtlich aufgearbeitet. Darüber hinaus können neben klassischen Unternehmensnachfolgeberatern insbesondere auch Rechtsanwälte und Steuerberater kompetent einen individuell zum Unternehmen und zur Unternehmersituation passenden Notfallkoffer konzipieren.

Der ganze Artikel unter http://blog.fredelia.com/2013/08/06/der-notfall-koffer-muss-parat-stehen/

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