(openPR) Der CS Euroreal wurde ursprünglich als ein offener Immobilienfonds am 06.04.1992
aufgelegt. Der Investitionsgegenstand des CS Euroreal waren in erster Linie Büro- und Einzelhandelsimmobilien in verschiedenen europäischen Ländern.
Die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagenmanagement GmbH hatte erstmals bereits im Oktober 2008 die vorläufige Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine mitzuteilen. Zunächst konnte mit Wirkung zum 30.06.2009 der CS Euroreal wird wieder geöffnet werden. Doch im Oktober 2010 folgte erneut die Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine und schließlich im Mai 2012 die Bekanntgabe der Fondsauflösung, welche über mehrere Jahre andauern kann.
In einer jüngeren Publikation eines Unternehmens der Credit Suisse Group wird mitgeteilt, dass der CS Euroreal im Mai 2013 eine Rendite von -0,02% in der Anteilsklasse EUR erzielte. Dieses Ergebnis wird an gleicher Stelle als ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis bewertet. Ferner wird klargestellt, dass die Berechnung der Wertentwicklung nach der BVI-Methode erfolgte, wonach der einmalige Ausgabeaufschlag von bis zu 5 % und individuelle Kosten, so z.B. Gebühren, Provisionen und andere Entgelte unberücksichtigt sind. Doch vorbezeichnete Positionen würden sich bei einer Berücksichtigung zweifelsohne negativ auf die Wertentwicklung auswirken.
Seit der Bekanntgabe der Auflösung des Fonds CS Euroreal durch die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagenmanagement GmbH am 21.05.2012 (wir berichteten > http://www.kanzlei-renner.de/CS_Euroreal.html) fanden Ausschüttungen bzw. Kapitalrückzahlungen je Anteil am 03.07.2012 i.H.v. EUR 4,30, am 11.12.2012 i.H.v. EUR 4,40 und am 18.06.2013 i.H.v. EUR 1,04 statt.
vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/CS_Euroreal.html
Nunmehr haben weitere Anleger des Fonds CS Euroreal Rechtsanwalt Ralf Renner mit der Klageeinreichung gegen vermittelnde Banken beauftragt. Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt bereits seit der ersten Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine des CS Euroreal im Oktober 2008 zahlreiche Anleger.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind Rechtsfragen geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie prüfen lassen wollen, welche Rechte und Ansprüche bestehen. Denn pauschale Aussagen verbieten sich. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.
vgl. Sie auch zum Thema Fondsschließungen:
http://www.kanzlei-renner.de/Fondsschliessung_main.html
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: geschlossene Fonds
Tel.: 030 / 810 030 - 22





















