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Solarfonds: Spanien kappt Förderung der Solarenergie

Bild: Solarfonds: Spanien kappt Förderung der Solarenergie
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Auf die Anleger von Solarfonds kommen schwere Zeiten zu. Denn die spanische Regierung kappte jetzt die Förderung der Solarenergie, berichtet Fondsprofessionell. Demnach werde die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen ausgesetzt. Die Betreiber sollen stattdessen nur noch eine Zuzahlung zu den Strommarktpreisen und Investitionszulage erhalten. Davon dürften auch die Anleger von Solarfonds betroffen sein.

Verschiedene Unternehmen haben seit 2007 Solarfonds aufgelegt, die in Solarparks in Spanien investiert haben. Lange Zeit schien dies für Anleger ein lohnendes Geschäft zu sein. Denn nach den bisherigen Regeln erhielten die Solarpark-Betreiber einer über 25 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung.

„Das verstärkt die Krise in der Solarbranche zusätzlich“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. So mussten die Anleger von MPC Solarpark Fonds schon zu Beginn des Jahres die Nachricht verkraften, dass sie vorerst keine Ausschüttungen erhalten werden.

„Spanien ist kein Einzelfall, was die Kürzung der Solarförderung betrifft. In vielen Ländern wurden bereits Zuschüsse gekürzt“, sagt Cäsar-Preller. „Das bekommen natürlich die Unternehmen aber auch die Anleger von Solarfonds zu spüren.“ Daher rät der Jurist den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich von einem versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. „Grundsätzlich kommen hier die Möglichkeiten der Prospektfehler und der Falschberatung in Frage. Beides kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Bei der Falschberatung wurden die Anleger nicht im gebotenen Maße über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt. Auch über die Provisionen, die der Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhält, muss der Anleger informiert werden. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden“, so Cäsar-Preller.


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Solarfonds.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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