(openPR) Hausstaubmilben durch die Kraft der Natur bekämpfen
Holzkirchen, 10. Januar 2005. Ab 1. September 2006 können Hausstaub-Allergiker aufatmen: Die nächste Stufe des Biozid-Gesetzes tritt in Kraft. Ziel ist es, potenziell gefährliche und gesundheitsschädliche Präparate vom Markt zu verbannen – genau wie solche Produkte, deren Wirkung medizinisch nicht nachgewiesen werden kann. Rein natürliche Mittel wie milbiol erfüllen die strengen Maßstäbe des Biozid-Gesetzes. Dieses Produkt beinhaltet einen Spezialextrakt des rein natürlichen Wirkstoffs des Niembaumsamenöls.
Hausstaub-Allergie kann jeden treffen. Laut Untersuchungen des Ärzteverbandes Deutscher Allergologen leidet inzwischen jeder achte Bundesbürger darunter. Daher ist es wichtig, dass Betroffene zu natürlichen Mitteln gegen Milben greifen, um weitere Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. Am effektivsten ist ein Spray mit Niembaumsamenöl-Extrakt: Es macht die Nahrungs-Grundlage der Milben ungenießbar, stoppt das Wachstum und die Entwicklung. Ein weiterer Vorteil: für Mensch und Tiere ungefährlich.
Das Biozid-Gesetz
Unter das Biozid-Gesetz, das auf der Europäischen Richtlinie aus dem Jahr 1998 basiert, fallen verschiedene Produkte – unter anderem Präparate gegen Milben und Co. Das Gesetz ist in Deutschland schon 2002 in Kraft getreten, die Übergangsfristen für Wirkstoffe laufen 2006 aus. Das Gesetz will den Schutz der Verbraucher und Umwelt verbessern, da die meisten Schädlingsbekämpfungsmittel Gifte enthalten, die bei zu hoher Dosis und falscher Anwendung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Weitere Informationen unter www.milbiol.de.
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