(openPR) AzubiShop24.de informiert in seinem Blog über wichtige Änderungen von Prüfungswissen für Auszubildende.
Jahrzehntelang war sie aus dem Lohnbüro nicht wegzudenken: Die Steuerkarte. Doch Ihre Tage sind gezählt. Sie wird durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Für viele Auszubildende ist das Wissen rund um Steuerkarte und Nachfolgeverfahren prüfungsrelevant. Deshalb informiert der Verlag für Lernkarten und Hörbücher seine Kunden über wichtige Änderungen, die die Abschlussprüfung betreffen, in seinem Blog, der unter www.azubishop24.de/blog erreichbar ist.
Um Details des neuen Verfahrens brauchen sich Auszubildende nicht zu kümmern. Das ist den Lohnbuchhaltern vorbehalten. Jedoch sollten Prüflinge grob Bescheid wissen, um die Fragen in den schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen beantworten zu können.
Die klassische Papier-Lohnsteuerkarte wurde zuletzt für das Jahr 2010 ausgestellt und wird bis 2013 verwendet. Für Änderungen der Lohnsteuer-Abzugsmerkmale, wie Steuerklasse usw., bzw. falls keine Papier-Lohnsteuerkarte 2010 ausgestellt wurde, gibt es seit dem Jahr 2011 die sogenannte Ersatzbescheinigung. Mit der Einführung der Ersatzbescheinigung ging die Zuständigkeit vom Bürgerbüro bzw. der Gemeinde auf die Finanzämter über. Bis Ende 2013 müssen alle Arbeitgeber auf das ELStAM-Verfahren umstellen. ELStAM heißt ausgeschrieben: Elektronische LohnSteuer-Abzugs-Merkmale. Bei diesem papierlosen Verfahren erhalten die Arbeitgeber die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale komplett elektronisch. Das ist das Ende der Papier-Lohnsteuerkarte und Ersatzbescheinigung.











