(openPR) Wenn Tiere nicht gebraucht werden, werden sie getötet, kommen zur Vermittlung ins Tierheim und danach auf den Gnadenhof.
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Welcher Gnadenhof wird dahingehend kontrolliert, ob sich Tiere unberechtigt am Futtereimer laben?
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Wenn ALG-II-Empfänger ehrenamtlich tätig sind, muss man dem Amt durch Vorlage der Kontoauszüge nachweisen, dass diese keine Gelder gestohlen haben, falls sie damit zu tun hatten. Das sozio-kulturelle Existenzminimum scheint nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit wohl doch nicht auszureichen, um ein Leben als rechtschaffener Bürger zu führen.
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An dieser Stelle verzichten wir auf die Angabe unserer Bankverbindung und verweisen auf die Tierschutz-Organisationen. Tiere, "deren Leben und Wohlbefinden zu schützen" sind (§1 TierSchG), sind wohl die besseren Menschen. In einem Wettbewerbsstaat sicher auch deshalb, weil das Wohlbefinden eines Tieres weniger kostet als das eines Menschen. Und notfalls gibt es für diese ja auch die andere Option.













